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Nestlé Smarties & Vanillejoghurt - Rechenkunststücke

[Asset Included (Id:318881359051;Type:Bild)] Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Joghurt mit Vanillezubereitung und Schokolinsen, das mit 71 % Milch wirbt, aber keine Vollmilch enthält.

 

Nestlé Smarties & Vanillejoghurt: Werbung mit 71 % Milch, aber keine Vollmilch enthalten; Bild: C. Pandur/Shutterstock.com
Nestlé Smarties & Vanillejoghurt: Werbung mit 71 % Milch, aber keine Vollmilch enthalten; Bild: C. Pandur/Shutterstock.com

Nestlé Smarties & Vanillejoghurt: Werbung mit 71 % Milch, aber keine Vollmilch enthalten; Bild: C. Pandur/Shutterstock.com

Nestlé Smarties & Vanillejoghurt: Den Anteil von 71 % Vollmilch hat der Hersteller rein rechnerisch ermittlelt. Bild: C. Pandur/Shutterstock.com
Nestlé Smarties & Vanillejoghurt: Den Anteil von 71 % Vollmilch hat der Hersteller rein rechnerisch ermittlelt. Bild: C. Pandur/Shutterstock.com

Nestlé Smarties & Vanillejoghurt: Den Anteil von 71 % Vollmilch hat der Hersteller rein rechnerisch ermittlelt. Bild: C. Pandur/Shutterstock.com

Nestlé Smarties & Vanillejoghurt: Rein rechtlich ist die Auslobung in Ordnung, konsumentenfreundlich ist sie nicht. Bild: C. Pandur/Shutterstock.com
Nestlé Smarties & Vanillejoghurt: Rein rechtlich ist die Auslobung in Ordnung, konsumentenfreundlich ist sie nicht. Bild: C. Pandur/Shutterstock.com

Nestlé Smarties & Vanillejoghurt: Rein rechtlich ist die Auslobung in Ordnung, konsumentenfreundlich ist sie nicht. Bild: C. Pandur/Shutterstock.com

Ohne Vollmilch

Das steht drauf: Nestlé Smarties & Vanillejoghurt

Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich

Das ist das Problem
Auf dem Deckel Nestlé Smarties & Vanillejoghurt gibt es viel zu lesen. „71 % Milch“ steht hier in weißen Lettern vor grünem Hintergrund, und gleich daneben ist ein volles Glas Milch abgebildet. „Ohne künstliche Farb-, Geschmacks- oder Konservierungsstoffe*“ heißt es im unteren Drittel des Deckels.

Was das Produkt enthält

Wer genauer wissen will, woraus das Produkt besteht, muss den Becher um 90 Grad drehen  und den klein gedruckten Text lesen. Hier sind die Sachbezeichnung und die umfangreiche Zutatenliste angeführt. Demnach setzt sich Nestlé Smarties & Vanillejoghurt aus Vollmilchjoghurt, Zucker, Wasser, Kakaobutter, Kakaomasse, Magermilchpulver, Molkenerzeugnis, Butterreinfett, Weizenmehl, Reisstärke, modifizierter Stärke, Emulgator (Sonnenblumenlecithine), Frucht- und Gemüsekonzentraten (Färberdistel, Rettich, schwarze Karotte, Zitrone, Hibiskus), Spirulinakonzentrat, Überzugsmitteln (Bienenwachs weiß, Carnaubawachs), Invertzuckersirup, Verdickungsmitteln (Pektine), Säureregulatoren (Citronensäure, Natriumcitrate, Calciumcitrate), Farbstoff (Carotine) und natürlichen Aromen (davon xx  natürliche Vanillearomen) zusammen.

Rein rechtlich in Ordnung

Wer sich durch die Zutatenliste geackert hat, findet schließlich noch den Hinweis „*lt. Gesetz“. Er bezieht sich offenbar auf die Auslobung „Ohne künstliche Farb-, Geschmacks- oder Konservierungsstoffe*“.  
Laut Zutatenliste sind in Nestlé Smarties & Vanillejoghurt also reichlich Zusatzstoffe enthalten. Trotzdem ist an der Auslobung „Ohne künstliche Farb-, Geschmacks-, oder Konservierungsstoffe*“ rein rechtlich nichts zu bekritteln. Sie ist zulässig, weil zur Färbung der Smarties keine Farbstoffe, sondern Frucht- und Gemüsekonzentrate eingesetzt werden und im Produkt keine Geschmackverstärker enthalten sind. Der Hinweis „lt. Gesetz ohne Konservierungsstoffe" bedeutet, dass das Produkt ohne Konservierungsstoffe hergestellt wurde, diese aber laut Gesetz auch gar nicht enthalten darf.

Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Es ist reichlich verzwickt: Die Auslobung „Ohne Konservierungsstoffe“ wäre auf einem Produkt, das keine Konservierungsstoffe enthalten darf, irreführend bzw. eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Da Nestlé in der Produktdeklaration aber selbst darauf hinweist, dass das Lebensmittel laut Gesetz ohne Konservierungsstoffe hergestellt werden muss, gilt der Hinweis nicht als täuschend.
Also selber schuld, wer die Produktkennzeichnung nicht von A bis Z liest und die Auslobung deshalb womöglich missversteht?

Konsumentenfreundliche Auslobung wünschenswert

Wir meinen jedenfalls, dass Werbung mit Selbstverständlichkeiten grundsätzlich unterbleiben sollte. Schlupflöcher wie der Zusatzhinweis „laut Gesetz“ sind aus unserer Sicht nicht akzeptabel.
Und was ist mit den groß angekündigten „71 % Milch“? In der Zutatenliste scheinen sie jedenfalls nicht wie ausgelobt auf. Hier sind zwar Vollmilchjoghurt, Magermilchpulver und Molkenerzeugnis angeführt, aber keine 71 % Vollmilch. Dieses Phänomen erklärte Nestlé auf unsere Nachfrage so: Smarties & Vanillejoghurt enthalte 65 % Magermilch und 6 % Schlagobers, das entspreche rückgerechnet 71 % Vollmilch mit mindestens 3,5 % Fett.

Nestlé Smarties & Joghurt natur

Eine ähnlich lautende Auskunft hatten wir von Nestlé schon einmal erhalten. Nestlé Smarties & Joghurt gibt es nicht nur mit Vanillejoghurt, sondern auch mit Joghurt natur. Auf dem Becher dieses Produkts (als Smarties-Joghurt bezeichnet) sind „77 % Milch“ ausgelobt. Bevor wir Smarties & Vanillejoghurt unter die Lupe nahmen, hatte uns ein KONSUMENT-Leser bereits auf Smarties-Joghurt hingewiesen. Er hatte die Milch in der Zutatenliste von Smarties-Joghurt vergebens gesucht und uns verärgert geschrieben: „Hallo, darf das sein, dass auf der Verpackung eines Mixjoghurts „77 % Milch“ oben steht? Klar, Joghurt wird aus Milch gemacht, aber dann dürfte man ja auch auf die Käsekrainer 100 % Milch (10 % Käse, pro kg Käse 10 Liter Milch) draufschreiben ...“

Nestlé verweist auf korrekte Angaben

Nestlé hatte uns daraufhin per Stellungnahme mitgeteilt, dass die Angaben auf dem Produkt rein rechtlich gesehen korrekt seien. Das Produkt enthalte 71,1% Magermilch und 6,76 % Schlagobers, also umgerechnet 77 % Vollmilch, eingestellt auf mindestens 3,5 % Fett.
Nur dumm, dass rein rechtlich korrekt deklariert und konsumentenfreundlich oft zweierlei sind.
 

Reaktion der Firma Nestlé

Was Nestlé zur Verwirrung stiftenden Deklaration von Nestlé Smarties-Joghurt sagte.  

„Rein rechtlich gesehen sind die Angaben auf dem Produkt korrekt. Es sind umgerechnet 77 % Vollmilch enthalten (berechnet aus 71,1 % Magermilch und 6,76 % Schlagobers). Der Vergleich mit dem  Käsekrainer ist insofern nicht richtig, weil der Anteil an Milch im  Käsekrainer ja nicht 100 % ist.

Die Auslobung ohne künstliche Farb-, Geschmacks-, oder Konservierungsstoffe* *lt. Gesetz ist ebenfalls zulässig, da
1)    zur Färbung der Smarties keine Farbstoffe sondern Frucht- und Gemüsekonzentrate eingesetzt werden,
2)    im Produkt keine Geschmackverstärker enthalten sind und auch
3)    im Produkt keine Konservierungsstoffe enthalten sind (da dies gesetzlich auch nicht erlaubt wäre, ist die Angabe ,lt. Gesetz‘ beim Claim angeführt).
Verdickungsmittel bzw. Säureregulatoren sind in der Rezeptur nicht enthalten.

Nestlé Österreich GmbH
6. 4. 2016

Alles klar! Und was antwortete Nestlé auf unsere erneute Nachfrage über den Unterschied zwischen Smarties-Joghurt und dem ebenso verwirrend deklarierten Smarties & Vanillejoghurt?

„Es handelt sich hier um die Variante ,natur‘. Diese Variante enthält 71 % Magermilch und 6% Schlagobers, was rückgerechnet 77 % Vollmilch eingestellt auf min 3,5 % Fett ergibt. Wir vertreiben auch eine ,Vanille‘-Variante, diese enthält 65 % Magermilch und 6 % Schlagobers, also 71 % Vollmilch mit min 3,5 % Fett.“

Nestlé Österreich GmbH
21. 6. 2016

Wir meinen: Für beide Produkte gilt: Wo keine Vollmilch drin ist, sollte auch keine angepriesen sein. Und die Auslobung „ohne Konservierungsstoffe*“ … „*lt. Gesetz“ ist schlicht und einfach überflüssig.  
 

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