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Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine große Dose mit wenig Suppenpulver. |
Meine Klare Suppe - Große Dose, wenig Inhalt
Meine Klare Suppe wird in einer viel zu groß bemessenen Dose verkauft. (Bild: VKI)
Wie wenig Instant-Suppe hier drin ist, sieht man erst, wenn der Deckel offen ist. (Bild: VKI)
Wenig drin
Das steht drauf: Meine Klare Suppe
Gekauft bei: www.meinesuppe.at
Das ist das Problem
Mit Meine Klare Suppe lässt sich rasch und unkompliziert Suppe auf den Tisch bringen: Einen Esslöffel Pulver mit einem Liter kochendem Wasser aufgießen, umrühren, fertig. Mit dem Produkt lassen sich auch Saucen, Salate, Fleisch und etliche andere Gerichte verfeinern und es kann anstelle von Salz zum Würzen verwendet werden.
Meine Klare Suppe wird in einer blickdichten, mit abziehbarer Folie und Deckel verschlossenen Dose verkauft. Wie viel Produkt hier drinnen ist, kann man erst nach dem Aufmachen erkennen. Als eine Kundin nach dem Öffnen feststellte, dass die Dose nur etwas über die Hälfte gefüllt war, griff sie zur Kamera, fotografierte und schickte uns die Bilder.
Übergroße Verpackungen belasten die Umwelt
Firma Inter-Planing, die das Produkt abfüllt, erklärte, dass die Dose aus technischen Gründen nicht ganz befüllt werden könne. Hersteller Maistro kündigte an, eine andere Dosengröße in Erwägung zu ziehen, um die Füllhöhe zu optimieren. Weiters werde der Hinweis "Füllmenge technisch bedingt" deutlich auf den Dosen angebracht.
Wir warten auf die neue Dose und bleiben dran. Denn übergroße Verpackungen verärgern nicht nur Konsumenten, sondern sie belasten auch die Umwelt.
Reaktionen der Firma Inter-Planing und Maistro
Reaktion der Firma Maistro
Was Hersteller Maistro dazu sagt, dass Meine Klare Suppe in übergroßer Dose verkauft wird:
"Wir überlegen eine andere Dosengröße, um die Füllhöhe zu optimieren. Weiters werden wir ,Füllmenge technisch bedingt‘ deutlich auf den Dosen anbringen. Die Inhaltsangabe ist das Wesentliche und der Inhalt wird bei jeder einzelnen Dose elektronisch gewogen. Daher bin ich mir sicher, dass nicht zu wenig Inhalt in der Dose war. Es ist aber nachvollziehbar, dass sich ein Kunde beim Aufmachen wundert."
Maistro Handelsges.m.b.H.
7.12.2017
Reaktion der Firma Inter-Planing
Was Abfüller Inter-Planing dazu sagt, dass die Dose Meine Klare Suppe nahezu halb leer ist:
"Bei der Abfüllung unserer Produkte können die Dosen aus technischen Gründen nicht bis zum Rand befüllt werden. Zudem verdichtet sich die Masse während der Lagerung und des Transports, sodass sich der Füllstand der Dosen nach dem Befüllen verringert.
Eine Mogelpackung liegt dann vor, wenn die Aufmachung eines Produkts zu einer erheblichen Fehlvorstellung über die enthaltene Menge des Lebensmittels führen kann. Grundsätzlich sind Freiräume bei undurchsichtigen Packungen dann unzulässig, wenn sie 30 % und mehr des Füllvolumens ausmachen.
Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht bei Packungen mit Trockensuppen oder Trockensaucen. Bereits seit dem Inkrafttreten der eichrechtlichen ,Mogelpackungsvorschriften‘ ist es allgemein anerkannt, dass diese nicht auf Lebensmittel anzuwenden sind, die nach dem Volumen der genussfertigen Zubereitung gekennzeichnet werden. Dies trifft insbesondere auf konzentrierte Suppen und Brühen zu (hierzu zählen auch die genannten Trockenerzeugnisse) und ist sinnvoll, da aus Sicht des Verbrauchers nicht entscheidend ist, welche Menge an Pulver die Verpackung enthält. Es kommt für den Verbraucher vielmehr darauf an, welche Menge des verzehrfähigen Produkts er aus dem Inhalt zubereiten kann. Eine etwaige Fehlvorstellung über die enthaltene Pulvermenge wäre daher nicht rechtserheblich.
Diese Rechtsauffassung wurde dem Verband der Hersteller kulinarischer Lebensmittel e.V. zudem (noch unter Bezug auf das alte Eichgesetz) durch das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) schriftlich bestätigt. Im Wortlaut führt das BMWi aus: , (…) Das Thema ,Verpackung von Trockensuppen‘ (ist) vom Arbeitsausschuss Mogelpackungen des Länderausschusses Gesetzliches Messwesen (…) behandelt worden. Dabei wurde festgestellt, dass Packungen mit Trockensuppen, bei denen die Ergiebigkeit gekennzeichnet wird, nicht unter § 17 des deutschen Eichgesetzes fallen.‘
Da die Ergiebigkeit bei dem betreffenden Erzeugnis ausdrücklich deklariert ist (,ergibt X Liter‘), kommt es im Ergebnis auf den Freiraum der Fertigpackung nicht an. Der Vorwurf ist daher unbegründet.
Um unseren Kunden die festgelegte Füllmenge und die daraus resultierende Ergiebigkeit zu garantieren, wird jede Dose gewogen und das Füllgewicht kontrolliert."
Inter-Planing GmbH
7.12.2017
Wir meinen: In Dosen, die mit Produkten pulvriger Konsistenz gefüllt sind, steckt oft erstaunlich wenig drin. Wir sind gespannt auf die neue Verpackung.
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