Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Rauchmandeln, die nicht geräuchert wurden. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Rauchmandeln, die nicht geräuchert wurden. |
Lorenz Rauchmandeln: Der Produktname lässt geräucherte Mandeln erwarten. Bild: VKI
Lorenz Rauchmandeln: Auf der Packungsrückseite ist jedoch nur mehr von rauchigem Geschmack die Rede. Bild: VKI
Das steht drauf: Lorenz Rauchmandeln
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Auf der Packung Lorenz Rauchmandeln ist ein goldenes Siegel mit dem Text „Premium Qualität. Gönn Dir was Gutes! Reich an Vitamin E“ aufgedruckt. „Mmh, Rauchmandeln in Premium Qualität“, dachte eine Kundin und kaufte eine Packung.
Doch nachdem sie auch das Kleingedruckte auf der Packungsrückseite gelesen hatte, war sie enttäuscht: Bei ihr vermochten Lorenz Rauchmandeln jetzt nicht mehr mit Premium-Qualität zu punkten. Denn bereits in der Sachbezeichnung war keine Rede mehr von Rauchmandeln. „Mandeln geröstet und gesalzen, mit rauchigem Geschmack“, stand dort. Und laut Zutatenliste bestand das Produkt aus gerösteten Mandeln, Palmöl, Erdnussöl, Salz, Aroma (enthält Milcherzeugnisse), Raucharoma, geräuchertem Salz, Zucker, Gerstenmalzextrakt und Hefeextrakt. Die Mandeln waren demnach definitiv nicht geräuchert, sondern nur mit Raucharoma und geräuchertem Salz versetzt.
Der aktuellen Rechtslage entsprechend sei die Bezeichnung „Rauchmandeln“ verwendbar, erklärte die Lorenz Bahlsen Snack-World auf unsere Nachfrage. Schon möglich, aber sie ist missverständlich. Denn die Bezeichnung „Rauchmandeln“ legt nahe, dass bei der Herstellung der Rauchmandeln frischer Rauch eingesetzt wurde.
„Geräuchert“ oder „Rauch“ sollte unserer Meinung nach nur bei solchen Lebensmitteln in der Produktbezeichnung stehen, die tatsächlich geräuchert wurden.
Was Lorenz Bahlsen Snack-World dazu sagt, dass Lorenz Rauchmandeln nicht geräuchert sind.
„Die Bezeichnung unseres Produkts ,Rauchmandeln‘ ist entsprechend der aktuellen Rechtslage verwendbar. Raucharomen werden aus Rauch hergestellt, der bei einem herkömmlichen Verfahren zum Räuchern von Lebensmitteln eingesetzt wird. Dazu werden bestimmte Hölzer unter kontrollierten Bedingungen wie zum Beispiel Temperatur und Luftzufuhr verbrannt. Der Rauch wird in Wasser eingeleitet, fraktioniert und gereinigt. Dabei werden ,Primärrauchkondensate‘ gewonnen, aus denen Raucharomen hergestellt werden. Diese werden in die Lebensmittel direkt eingearbeitet oder im Tauch- oder Sprühverfahren auf die Oberfläche aufgebracht. Eine Deklaration von ,Raucharoma‘ ist erforderlich, wenn es sich um sogenannte Nassapplikationen handelt, bei denen flüssige Raucharomen direkt als Flüssigkeit auf der Oberfläche dem Lebensmittel zugesetzt werden.
Gemäß der 1169/2011 (Verordnung (EU) betreffend der Information der Verbraucher über Lebensmittel) wird bei der Kennzeichnung der Lebensmittel (Kapitel I; Artikel 1, Absatz (2) n) bis p)) in drei Bezeichnungsvarianten unterschieden: die ‚rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung‘, die ‚verkehrsübliche‘ und die ‘beschreibende Bezeichnung‘ des Lebensmittels.
Bei dem Artikel Lorenz Rauchmandeln werden die ‚beschreibende Bezeichnung‘ und die ‚verkehrsüblich Bezeichnung‘ angewendet. Unter der ‚beschreibenden Bezeichnung‘ versteht die EU Verordnung eine Bezeichnung, die das Lebensmittel und erforderlichenfalls seine Verwendung beschreibt und die hinreichend genau ist, um den Verbrauchern zu ermöglichen, die tatsächliche Art des Lebensmittels zu erkennen und es von anderen Erzeugnissen zu unterscheiden, mit denen es verwechselt werden könnte. (Zitat) Im Fall des Lorenz Produkts ist es der Name: Rauchmandeln. Dieser gibt Auskunft darüber, dass es sich bei dem Geschmack um einen für Mandeln untypischen Geschmack handeln wird, und dass dieser eine rauchige Ausprägung hat.
Unter der ‚verkehrsüblichen Bezeichnung‘ versteht die EU Verordnung eine Bezeichnung, die von den Verbrauchern in dem Mitgliedstaat, in dem das Lebensmittel verkauft wird, als Bezeichnung dieses Lebensmittels akzeptiert wird, ohne dass eine weitere Erläuterung notwendig wäre. (Zitat) Im Fall des Lorenz Produkts ist die auf der Rückseite dargestellte sogenannte Verkehrsbezeichnung: Mandeln geröstet und gesalzen, mit rauchigem Geschmack. Diese verkehrsübliche Bezeichnung weist den Verbraucher eindeutig darauf hin, dass es sich bei dem Produkt um ein Produkt mit einem rauchigen Geschmack, also nicht um ein geräuchertes Produkt handelt.
Des Weiteren ist auf der Rückseite des Produkts die von der Verordnung (EU) 1169/2011 in Kapitel II, Artikel 4, Absatz (1) a) bis c) Gemäß Buchstabe a) Information zu Identität und Zusammensetzung, Eigenschaften oder sonstigen Merkmalen des Lebensmittels die sogenannte Zutatenliste aufgeführt. Diese Zutatenliste weist alle zum Einsatz gekommenen Komponenten auf. Dieser Zutatenliste lässt sich entnehmen, dass Aroma und Raucharomen zum Einsatz kommen.
Im Abschnitt 2‚ Detaillierte Bestimmung für verpflichtende Angaben ‘Artikel 17‚ Bezeichnung des Lebens, Absatz (1) wird genau aufgeführt, welche Kennzeichnungselemente aufgeführt sein müssen. Dieses kann ebenfalls auf der Rückseite des Artikels Rauchmandeln entsprechend überprüft werden.
Mit Geltung der EG-Aromenverordnung (20.01.2011) müssen Raucharomen ausdrücklich in der Zutatenliste als ,Raucharoma‘ oder mit einer genaueren Bezeichnung aufgeführt werden, wenn sie dem Lebensmittel einen Räuchergeschmack verleihen.“
The Lorenz Bahlsen Snack-World GmbH & Co KG
7. 11. 2017
Wir meinen: Einfach „Rauch“ aus dem Produktnamen entfernen und auf der Packungsvorderseite auf den Zusatz von Raucharoma hinweisen, und Kunden wissen besser über die Produktbeschaffenheit Bescheid.
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