Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Glas Currypulver mit wenig Inhalt. |
Le Gusto Currypulver - Wenig drin
Le Gusto Currypulver: Das Produkt wird in einem Streuer aus Glas verkauft. Bild: VKI
Le Gusto Currypulver: Glas mit wenig Inhalt; Bild: VKI
Wenig Currypulver im Glasstreuer
Das steht drauf: Le Gusto Currypulver
Gekauft bei: Hofer
Das ist das Problem
Bei Hofer gibt es verschiedene Gewürze von Le Gusto, die in Glasstreuern angeboten werden. Eine Kundin machte uns verärgert auf das Le Gusto Currypulver aufmerksam. „Der Glasstreuer ist offensichtlich(!) nur bis zur Hälfte gefüllt“, schrieb sie uns.
Glas mit wenig Inhalt
Wir kauften ebenfalls Le Gusto Currypulver ein und nahmen das Produkt genau unter die Lupe. Da der Streuer aus hellem Glas ist, kann man von außen zumindest teilweise erkennen, wie viel Pulver er enthält: „Unser“ Glasstreuer war zu etwa zwei Drittel mit Currypulver befüllt.
Technologische Gründe und Erschütterungen beim Transport
Hofer erklärte auf unsere Nachfrage, dass ein gewisser Leerraum im Glas aus technologischen Gründen nicht vermeidbar sei, um einen ordnungsgemäßen Verschluss sicherzustellen. Außerdem könne es durch Erschütterungen während des Transports zu sogenannten Stauchungen des Produktes im Glas kommen. Das Unternehmen kündigte aber auch an, gemeinsam mit dem Lieferanten das Verbesserungspotenzial der Verpackung zu prüfen.
Konsumentenfreundliche Lösung wünschenswert
Schön, das zu hören. Wir hoffen auf eine baldige konsumenten- und umweltfreundliche Lösung. Unsere Leser beschweren sich immer wieder über überdimensionierte Verpackungen.
Reaktion der Firma Hofer
Was Hofer zum übergroßen Glasstreuer des Le Gusto Currypulvers sagt.
„Wir bedauern, dass sich eine unserer Kundinnen von der Verpackung unseres Currypulvers getäuscht fühlt. Die Produktverpackung des Currypulvers entspricht den Vorgaben der Fertigpackungsverordnung. Im Verpackungsprozess werden daher regelmäßige Gewichtskontrollen vom Hersteller durchgeführt, um die Einhaltung des aufgedruckten Nenngewichts sicherzustellen. Selbstverständlich werden auch sämtliche österreichische und europäische Vorschriften bezüglich Aufmachung und Kennzeichnung eingehalten. Diese gesetzlichen Vorgaben sind wichtig, um Kunden vor Irreführung und Täuschung zu schützen.
Leider gibt es im Gesetz keine konkreten Bestimmungen, in welchem Verhältnis Inhalt und Verpackungsgröße zueinander stehen dürfen. Die Größen unserer Verpackungen werden – unter Berücksichtigung des Verbraucherschutzes – so entwickelt und gestaltet, dass eine Abpackung technologisch möglich ist und der Schutz der verpackten Produkte bestmöglich gewährleistet wird.
Ein gewisser Leerraum ist leider aus technologischen Gründen nicht vermeidbar, um einen ordnungsgemäßen Verschluss sicherzustellen. Um ein ordnungsgemäßes Füllgewicht zu garantieren, führt unser Lieferant eine ständige Gewichtskontrolle während der Produktion durch. Stündlich werden je zehn Gläser aus der Produktion entnommen, der Inhalt gewogen und dokumentiert. Bei Abweichungen im negativen Bereich werden die produzierten Gläser geleert und erneut befüllt.
Wir möchten außerdem darauf aufmerksam machen, dass die Füllhöhe im Glas nicht immer ein Anhaltspunkt für das Füllgewicht ist. Durch Erschütterungen während des Transports kann es zu sogenannten Stauchungen des Produkts im Glas kommen, wodurch die Verpackung nicht mehr so voll erscheint wie zum Zeitpunkt der Abfüllung.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es keinesfalls unsere Absicht ist, unsere Konsumenten irrezuführen oder gar zu täuschen. Wir werden das Schreiben der Kundin daher zum Anlass nehmen, um gemeinsam mit unserem Lieferanten das Verbesserungspotenzial der Verpackung des Currypulvers zu prüfen.“
HOFER KG
30. 10. 2018
Wir meinen: Freut uns, dass sich etwas bewegt. Wir warten auf eine neue, kundenfreundlichere Verpackung.
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