Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Ein Toastbrot von Hofer, das mit Alkohol konserviert wird, obwohl fett „ohne Konservierungsmittel“ draufsteht. |
Korngold Toastbrot - Brot mit Alkohol
Korngold Toastbrot (Bild: VKI/K. Schreiner)
Korngold Toastbrot: Zutaten (Bild: VKI/K. Schreiner)
Weingeist zur Haltbarkeit
Das steht drauf: Korngold Toastbrot
Gekauft bei: Hofer
Das ist drin
„Ohne Konservierungsmittel“ prangt unübersehbar auf dem Korngold-Toastbrot von Hofer. Feine Sache, dachte sich eine Konsument-Leserin und nahm eine Packung mit nach Hause. Dort staunte sie nicht schlecht, als sie die Zutatenliste las. „Weingeist zur Verlängerung der Haltbarkeit“, war dort lapidar vermerkt. Wie kann das sein? Es kann sein. Weingeist ist kein Zusatzstoff (E-Nummer), sondern eine Lebensmittelzutat. Deshalb darf auf der Verpackung „ohne Konservierungsmittel“ stehen, obwohl eine Substanz mit konservierender Wirkung enthalten ist. So weit, so klar.
Die Hoffnung, dass sich der Weingeist durch das Toasten verflüchtigt, ist übrigens vergebens. Selbst wenn man ein Gericht zweieinhalb Stunden am Herd köcheln lässt, enthält es noch immer etwa 5 Prozent der ursprünglichen Alkoholmenge. Bleibt die Frage: Was hat Alkohol überhaupt in einem Toastbrot verloren? Immerhin gehört es zu den Produkten, die oft und gerne auch von Kindern gegessen werden. Studien haben gezeigt, dass Kinder, die häufig alkoholhaltige Lebensmittel zu sich nehmen, eine herabgesetzte Hemmschwelle beim Ausprobieren von „richtigem“ Alkohol haben. Also raus damit– oder groß und deutlich drauf hinweisen, dass Alkohol drin ist.
Erstaunlicherweise gibt es auf der Verpackung auch einen Warnhinweis – „nicht für Kinder geeignet“. Allerdings nur auf slowenisch! Auf Toastbrot muss trotzdem niemand verzichten. Wie unser Test "Toastbrote" letztes Jahr gezeigt hat, gibt es jede Menge Produkte ohne Alkohol und auch ohne sonstige Konservierungsmittel.
Reaktionen
Was Hofer dazu sagt, dass sein Toastbrot mit Alkohol konserviert wird.
„Weingeist (= Ethanol) scheint nicht als Konservierungsmittel in der Zusatzstoffverordnung auf. Es handelt sich um keinen Lebensmittelzusatzstoff bzw. Konservierungsmittel, somit ist die Auslobung „ohne Konservierungsmittel“ korrekt. Der Zusatz „zur Verlängerung der Haltbarkeit“ ist nicht verpflichtend und wurde von uns im Sinne einer besseren Konsumenteninformation angeführt. Wir gehen davon aus, dass dies zu mehr Klarheit beiträgt, als wenn bei Toastbrot nur Weingeist ohne Zusatz angeführt wird.“
Hofer KG
7.6.2010
Wir meinen: Wenn Hofer schon kein Toastbrot ohne Alkohol schafft, dann den Warnhinweis für Kinder bitte nicht nur auf slowenisch, sondern auch auf deutsch drucken.