Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Packung Knabbergebäck mit widersprüchlichen Angaben zu Füllmenge. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Packung Knabbergebäck mit widersprüchlichen Angaben zu Füllmenge. |
Gusto Pufuleti; Die Packung enthält laut Produktdeklaration 85 g Maismehlflips. Bild: VKI
Gusto Pufuleti; Laut Packungsrückseite ist eine Portionsgröße mit 30 g angegeben. 3 x 30 g ergibt aber 90 g und nicht 85 g. Bild: VKI
Das steht drauf: Gusto Pufuleti
Gekauft bei: Billa
Gusto Pufuleti werden in einer durchsichtigen Kunststoffpackung angeboten. Vorne auf dem Beutel steht gut sicht- und lesbar 85 g e (e = Füllmenge). Im Kleingedruckten auf der Packungsrückseite wartet aber eine Überraschung: Hier sind als Portionsgröße für das Knabbergebäck 30 g angegeben. Und gleich unterhalb der Nährwerttabelle steht, dass eine Packung ca. drei Portionen Maismehlflips enthält. Nur dumm, dass 3 x 30 g nicht 85 g, sondern 90 g ergeben.
30 g Pufuleti entsprechen ungefähr einer Handvoll Knabbergebäck. Abgesehen davon, dass das eine unrealistisch kleine Portion ist, sind in der Packung also gar keine drei Portionen Pufuleti drin! Diese Ungereimtheit fiel auch einer Kundin auf. Sie schrieb uns: „Hallo! Ich musste mich über die tolle Portionsangabe bei den Pufuleti ärgern. 30 g werden als 1 Portion angegeben, in der Packung sind aber 85 g enthalten. Ich würde mir schon erwarten, dass sich in einer Packung dann 2 oder 3 Portionen befinden, also ganze Portionen, und nicht 2 3/4. Was denken sich die Hersteller dabei? … Wenn schon Portionsangaben gemacht werden, dann sollten die sich auch als ein ganzes Vielfaches in dem Sackerl befinden.“
Das finden wir auch.
Portionsangaben ergänzen üblicherweise die Nährwertkennzeichnung. Seit Dezember 2016 sind bei verpackten Lebensmitteln Nährwertangaben pro 100 g Produkt Pflicht. Zusätzlich können Hersteller auf freiwilliger Basis die Nährstoffmengen pro Portion angeben. Dann muss aber auch die zugrunde gelegte Portionsgröße – z.B. 30 g – und die Anzahl der in der Packung enthaltenen Portionen angeführt werden. Die Portionsgrößen werden von den Herstellern selbst festgelegt und sind häufig unrealistisch klein. Auf diese Weise werden Produkte „schlankgerechnet“.
Was S.C. PHOENIX Y S.R.L. zu den widersprüchlichen Portionsangaben der Gusto Pufuleti sagt.
„The packaging and product were subjected to labeling check against EU Regulation 1169/2011 by Eurofins Lebensmittelanalytik Österreich GmbH Wien and the label is assessed as legible and product marketable (certificate available on request), meaning that meets the requirements of EU Regulation 1169/2011 including the requests of:
1. portions are easily recognizable by the consumer
2. the portion used is quantified on the label
3. the number of portions or units contained in the package is stated
A portion is the amount of a given food or drink reasonably expected to be consumed by an individual in a single consumption occasion and represents the recommended amount of food that meets dietary recommendations and reflects the intake linked to health benefits. In this context, where more than one portion is included in a pack, it is recommended that consumers be informed of this, and the number of portions a pack contains is declared as a whole number or e.g 2 – 3 or ca.3, accordingly.
The portion of 30 g for extruded snacks is the recommended size according to published literature taking into account the history of use, product density and intake data.
Please have a look to professional opinions of:
1) European Snacks Association ESA – Savoury Snacks Industry position http://www.referenceintakes.eu/files/downloads/6_ESA%20Portion%20Rationale%20Sheet%20July%202010.pdf)
2) CEEREAL’s guide to understanding portion sizes (ps) CEEREAL – European Breakfast Cereal Association http://www.referenceintakes.eu/files/downloads/4_CEEREAL_guide_to_understanfing_portion_size.pdf
We hope the answer clarifies the meaning of the portion size and that a pack’s net weight is not mandatory to be a multiple of the portion size.”
S.C. PHOENIX Y S.R.L.
29. 3. 2017
Wir meinen: Sie orientieren sich besser an den Nährwertangaben pro 100 g. So lassen sich auch die Nährwerte verschiedener Produkte problemlos miteinander vergleichen.
Die Packung "Mozart Mignon Schnitten" von Manner enthielt rund 50 Prozent Luft. Mogelpackung, urteilte das Gericht. Nun ist die geringe Füllhöhe auf der Packung gekennzeichnet – sonst wurde nichts verändert.
Jetzt mit weniger Luft im Karton! Recheis hat wie versprochen die Verpackung der "Recheis Fadennudeln glutenfrei" verkleinert. Die Größe des Kartons passt nun zur Menge der Nudeln.
Veganz hat die Packung „Veganz Doppelkeks Original“ geschrumpft, doch der Preis ist annähernd gleich wie zuvor. Immerhin ist die Verpackung verkleinert. Doch die versteckte Preiserhöhung verärgert Konsument:innen.
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Hauptsächlich Mehl und kaum Algen. Die "Helga Bio Algencracker" enttäuschen durch geringen Algenanteil trotz vielversprechender Aufmachung. Und: Wie gesund sind eigentlich Algen-Produkte?
Bei den Produkten von "PopCorn Time" poppen Zweifel an "all natural" auf: wir stießen auf zahlreiche Kennzeichnungsfehler und kritische Azofarbstoffe.
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