Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Erfrischungsgetränk, das mit Himbeeren wirbt, aber kaum Himbeersaft enthält. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Erfrischungsgetränk, das mit Himbeeren wirbt, aber kaum Himbeersaft enthält. |
Fanta Himbeere: Auf der Flasche wird groß mit Himbeeren angegeben. Bild: U. Payer/VKI
Fanta Himbeere: Wo Himbeeren groß auf dem Etikett angekündigt sind, wird auch großteils Himbeersaft drinnen sein, ist ein naheliegender Gedanke. Bild: U. Payer/VKI
Fanta Himbeere: Die Zutatenliste schafft Klarheit: Das Getränk enthält nur 0,1 % Himbeersaft aus Konzentrat. Billd: U. Payer/VKI
Das steht drauf: Fanta Himbeere
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Eine Flasche Fanta Himbeere. Der Produktname, dazu die auf dem Etikett abgebildete stilisierte Himbeere – wo Himbeeren groß angekündigt werden, wird wohl auch großteils Himbeersaft drinnen sein, ist man als Kunde versucht zu denken.
Doch im Kleingedruckten auf der Flaschenrückseite steht anderes: In der Sachbezeichnung ist Fanta Himbeere als „Erfrischungsgetränk mit Himbeergeschmack“ deklariert. Himbeergeschmack statt Himbeeren?
Die Zutatenliste sorgt für Klarheit. Demnach sind die Hauptzutaten von Fanta Himbeere Wasser, Zucker und Kohlensäure. Dazu kommen Fruchtsäfte aus Konzentrat (Apfel 1,5 %, Brombeere 0,6 %, Himbeere 0,1%) und noch etliche weitere Zutaten (Säuerungsmittel, Farbstoff, natürliche Aromen, Antioxidations- und Konservierungsmittel). Kurz: Fanta Himbeere enthält lächerliche 0,1 % Himbeersaft aus Konzentrat!
„Ich hätte nicht erwartet, dass ein ,Himbeer‘getränk 15-mal mehr Apfel als Himbeere enthält. Sogar Brombeere ist deutlich mehr drin ...“, schrieb uns ein Leser empört.
Rechtlich ist die Deklaration von Fanta Himbeere in Ordnung. Zutaten, die extra ausgelobt werden oder für ein Produkt bezeichnend sind, müssen nach der sogenannten QUID-Regelung (QUID steht für Quantitative Ingredient Declaration) zusätzlich in Prozent ausgewiesen werden. Diese Auflage ist hier erfüllt.
Unserer Ansicht nach wäre es freilich allemal besser, „Erfrischungsgetränk mit Himbeergeschmack“ groß und deutlich gleich vorne auf das Etikett zu schreiben und dort auch die enthaltenen Fruchtsäfte anzugeben. Denn dann wüssten Kunden auf Anhieb Bescheid, was tatsächlich in der Flasche steckt.
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Was Hersteller Coca-Cola dazu sagt, dass in Fanta Himbeere kaum Himbeersaft drin ist.
„Das Produkt erfüllt alle Auflagen der Kennzeichnung (nach der LebensmittelinfomationsVO/ EC 1169/2001 sowie Codexkapitel B 26) in Bezug auf Sachbezeichnung, Zutatenkatalog und graphische Aufmachung. Es handelt sich dabei um ein ,Erfrischungsgetränk mit Himbeergeschmack‘, das natürliche Aromen und 0.1% Himbeersaft aus Konzentrat enthält. Diese Zutaten berechtigen nach Codexkapitel B 26 / Erfrischunggetränke (BMG-75210/0006-II/B/13/2014 vom 25.22014) zu dieser Deklaration und zur Abbildung einer stilisierten Frucht (in diesem Fall Himbeere)(siehe dazu Kap 1.3.). Das Getränk schmeckt eindeutig nach Himbeere und nicht nach Apfel, auch wenn mengenmäßig mehr Apfelsaft aus Konzentrat im Produkt enthalten ist (siehe Zutatenliste).
Es deckt sich aus unserer Sicht mit der gängigen Praxis, dass Getränke konzentrierte Säfte aus anderen Früchten enthalten, die im Endprodukt keine geschmacksgebende Funktion haben. Die entsprechenden Mengen sind gemäß QUID (Quantitative Ingredients Declaration) Regel genau angegeben. Unserer Meinung nach wäre es falsch, täuschend und verwirrend, einen stilisierten Apfel abzubilden und das Getränk als ,Erfrischungsgetränk mit Apfelgeschmack‘ zu bezeichnen.“
Coca-Cola GesmbH
9.7.2015
Wir meinen: Danke für die sachdienlichen Hinweise. Das ändert nichts daran, dass hier groß mit Himbeeren angegeben wird, obwohl sie nur in homöopathischen Dosen im Getränk vorkommen.
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