Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein missverständlich beschrifteter Becher Stracciatella Joghurt. |
Clever Stracciatella Joghurt - Missverständlich gekennzeichnet
Clever Stracciatella Joghurt: "Hergestellt in Österreich" steht auf dem Becher. (Bild: VKI)
Clever Stracciatella Joghurt: Außerdem verspricht ein Siegel Kakao aus nachhaltigem Anbau. (Bild: VKI)
Clever Stracciatella Joghurt: Die Information "Mit Kakao anderer Herkunft" in der Zutatenliste irritiert. (Bild: VKI)
Klarer kennzeichnen
Das steht drauf: Clever Stracciatella Joghurt
Gekauft bei: Rewe
Das ist das Problem
Rewe bietet Stracciatella Joghurt der Marke Clever an. Auf dem Becher steht in einem rot-weiß-roten Oval „hergestellt in Österreich“, und das groß aufgedruckte Siegel „UTZ Certified Kakao“ verspricht Kakao aus nachhaltigem Anbau. Liest man auch die kleingedruckte Produktdeklaration, stößt man aber gleich nach der Zutatenliste auf den Hinweis „Mit Kakao anderer Herkunft“.
Eine widersprüchliche Kennzeichnung? Auf jeden Fall eine irritierende. Ein Kunde meinte dazu: „Am oberen Rand wird groß geworben, dass von Clever UTZ-zertifizierter Kakao verwendet wird. Liest man das Kleingedruckte, muss man feststellen, dass in dem Produkt anderer Kakao verwendet wird. Lebensmittelrechtlich ist das sicher in Ordnung, für den Verbraucher aber unverständlich. Wieso wird nicht einfach das alles weggelassen?“
Neue Verordnung ...
Seit April 2020 ist eine neue Verordnung in Kraft: Alle verpackten Produkte, die mit einem bestimmten Land auf der Packung werben (z.B. mit einer italienischen Flagge, den Auslobungen „Qualität aus Österreich“ oder „hergestellt in Deutschland“), müssen die Herkunft der „primären Zutat“ angeben, sofern diese nicht aus dem beworbenen Land stammt.
... vom Hersteller erfüllt
Die Auslobung „mit Kakao anderer Herkunft“ auf dem Becher Stracciatella Joghurt bezieht sich nicht auf die UTZ-Zertifizierung, sondern erfüllt die Vorgaben dieser neuen Verordnung. Mit der Angabe „mit Kakao anderer Herkunft“ kommt der Hersteller seiner Pflicht nach, zu deklarieren, dass der Kakao dieses in Österreich hergestellten Joghurts nicht aus Österreich stammt (wo Kakao bekanntermaßen auch nicht angebaut wird).
Herkunftskennzeichnung rechtlich ok, aber nicht optimal
Unserer Ansicht nach ist die Herkunftskennzeichnung der primären Zutat bei Clever Stracciatella Joghurt nicht optimal gelöst. Statt „mit Kakao anderer Herkunft“ könnte auch "Kakao aus Nicht-EU-Land" stehen oder das jeweilige Herkunftsland wäre am Becher angeführt. Diese Varianten würden nicht in vermeintlichem Widerspruch zum UTZ-Siegel stehen.
Reaktion der Firma Rewe
Was Rewe zur Kennzeichnung des Clever Stracciatella Joghurts sagt.
„Das Kakao ,anderer Herkunft‘ bezieht sich hier auf die Primärzutat – weil ,Hergestellt in Österreich‘ ausgelobt wird – und nicht auf die UTZ-Zertifizierung.
Wenn bei einer freiwilligen Kennzeichnung der Herkunft die primären Zutaten nicht aus demselben Land stammen, muss diese Herkunft separat angegeben werden.
In dem Fall sind die primären Zutaten Milch und Kakao – die Milch kommt aus Österreich, hingegen der Kakao nicht – daher die Angabe ,mit Kakao anderer Herkunft‘.
Den Hinweis auf die Herstellung in Österreich möchten wir beibehalten, daher muss der Kakao wie beschrieben zusätzlich ausgelobt werden.“
REWE International AG
19. 8. 2020
Wir meinen: Bitte klar und unmissverständlich deklarieren!