Haben Sie einen Kredit bei einer Bank und möchten diesen vorzeitig tilgen? Wir helfen Ihnen; lesen Sie mehr auf Vorzeitig den Kredit zurückzahlen?.
Vorzeitige Tilgung
Vor sieben Jahren schließt Bernd Z. (Name der Red. bekannt) einen Kreditvertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren bei einem Zinssatz von sechs Prozent ab. Dank einer Erbschaft wäre es ihm möglich, die Restschuld von 60.000 Euro auf einen Schlag zu begleichen. Z. kontaktiert die Bank. Diese lehnt mit der Begründung ab, dass eine vorzeitige Tilgung im Kreditvertrag ausgeschlossen sei.
Geringere Kosten
VKI-Juristin und Bankenexpertin Beate Gelbmann widerspricht: „Ist der Kreditnehmer Verbraucher, steht ihm auf jeden Fall das Recht zu, einen Kredit ganz oder teilweise vorzeitig – also vor Ende der vereinbarten Laufzeit – zurückzuzahlen. In diesem Fall reduzieren sich die vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen und laufzeitabhängigen Kosten wie zum Beispiel die Kreditkontoführungsgebühr.“
Vorfälligkeitsgebühr
Allerdings könne die Bank unter Umständen eine Entschädigung für die vorzeitige Rückzahlung verrechnen. „Ob diese Vorfälligkeitsgebühr verrechnet werden darf oder nicht, hängt davon ab, wann der Kreditvertrag abgeschlossen wurde, und davon, ob es sich um einen hypothekarisch gesicherten Kredit handelt, also mit einem Pfandrecht auf beispielsweise eine Wohnung oder ein Haus“, sagt Gelbmann.