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Brief mit der Aufschrift "Mahnung"
Bild: Brielristea/Shutterstock

Klarna: Mahnschreiben der Anwaltskanzlei Rieger Wall

Kunden haben nichts gekauft - Klarna mahnt trotzdem.

„Mich hat“, berichtet uns Herr Rustler, „die Rechtsanwaltskanzlei Rieger Wall angeschrieben und will von mir mit gerichtlichen Schritten Schulden bei der Klarna Bank einfordern. Sie behaupten, dass ich bei Fa. About You Waren eingekauft und nicht bezahlt habe. Weder ich noch meine Frau haben bei dieser Firma etwas bestellt.“ 

„Ich dürfte kein Einzelfall sein“

Ebenso habe er keine Mahnschreiben vom Inkassobüro Coeo Inkasso GmbH oder Klarna erhalten, wie behauptet wird. Das Anwaltsbüro fordert die Zahlung bis zum 4.5.2023. Herr Rustler gibt an, die Zahlungsaufforderung erst am 8.5.2023 erhalten zu haben. Er erstattet Betrugsanzeige und berichtet uns: „Ich dürfte kein Einzelfall sein“ – denn im polizeiinternen System wären mehrere ähnliche Fälle hinterlegt. 

 

Fall von Datenmissbrauch

Offenbar ein Fall von Datenmissbrauch. Betrüger:innen bestellen unter dem Namen einer realen Person Waren, eignen sich die Sachen an und die ahnungslosen vermeintlichen Kund:innen sollen zahlen – das sind knapp 70 Euro für zwei Produkte plus 146 Euro Mahnspesen. 

Zahlungsaufforderung von Rieger Wall

Anna Katharina Tonner - Juristin: nationale und europäische Agenden
Mag.ª Anna Katharina Tonner - Juristin: nationale und europäische Agenden Bild: VKI

Mag.a Anna Katharina Tonner, die den Fall betreut hat: „Solche Fälle sind bei mir jetzt häufiger ein Thema.“ Konsument:innen bekommen Zahlungsaufforderungen von der Rechtsanwaltskanzlei Rieger Wall. Diese sind unberechtigt, da die Betroffenen nie bei dem dahinterstehenden Unternehmen bestellt haben. 

Anzeige bei der Polizei

Tonner weiter: „Die Anliegen lassen sich allesamt positiv erledigen, wenn die Konsument:innen eine Anzeige bei der Polizei machen und wir an Rieger Wall schreiben. Schreiben hingegen die Konsument:innen an die Kanzlei oder rufen dort an, werden sie abgewiesen.“ Wir fordern die Kanzlei Rieger Wall auf, die Forderung zu stornieren. Sie antwortet, dass „(…) aufgrund des Verdachts auf Datenmissbrauch der Anspruch nicht weiterverfolgt wird und die Angelegenheit somit erledigt ist.“ 

Wiederholt Beschwerden über Rieger Wall

Es ist nicht das erste Mal, dass uns solche Beschwerden über Klarna bzw. Rieger Wall erreichen.

Beratung

Sollten Sie ein vergleichbares Problem haben, wenden Sie sich bitte an unsere VKI-Beratung. - Bei Beschwerdefällen zu Klarna bzw. zu Unternehmen, die ihren Sitz um EU-Ausland, Island, Norwegen oder Großbritannien haben, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) wenden.

EU Flagge, darunter steht "Mitfinanziert durch die Europäische Union"
Bild: ECC-net

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