Was ist zu tun, wenn Sie feststellen müssen, dass bei Ihnen eingebrochen wurde?
Es wurde eingebrochen!
Als die Journalistin Susanne R. spätabends ihre Dachgeschoßwohnung mit kleiner Terrasse betreten will, stutzt sie: Sie bemerkt vom Stiegenhaus aus Licht in ihrer Wohnung – und sieht durch das Gangfester die geöffnete Terrassentür. Schnell öffnet sie die Wohnungstür und sieht das Chaos, das Einbrecher hinterlassen haben: Alle Schränke sind offen, Laden herausgerissen, Kästen durchwühlt, und ihr Inhalt ist auf dem Boden verstreut. Die Täter haben vor nichts haltgemacht, persönliche Gegenstände und auch die Unterwäsche sind im Raum verteilt. Spontan beginnt Susanne R., Ordnung zu machen, legt ihre Kleidungsstücke zusammen und verstaut sie in den Kästen. Erst dann ruft sie die Polizei an, um den Einbruch anzuzeigen.
Kühlen Kopf bewahren
Die Reaktionen der schockierten Wohnungsbesitzerin sind verständlich – aber sie hat so ziemlich jeden Fehler begangen, den man in so einem Fall machen kann. Erst einmal hat sie sich selbst in große Gefahr begeben, denn die Täter hätten noch in der Wohnung sein können. Und zum zweiten hat Susanne R. die Arbeit der Polizei erschwert, indem sie selbst einen Großteil der Spuren beseitigt hat.
Auch wenn der Schock im Fall eines Falles groß ist, gilt es, kühlen Kopf zu bewahren – zu Ihrer eigenen Sicherheit! Wenn Sie an Haus- oder Wohnungstür Manipulationen bemerken, Schloss oder Türblatt ausgebrochen sind oder die Tür einfach nur angelehnt ist, obwohl sie beim Verlassen der Wohnung versperrt wurde, dann waren mit größter Wahrscheinlichkeit Einbrecher am Werk – oder sind es noch.
Daher lautet die erste Regel: Wohnung oder Haus nicht betreten, sondern die eigene Tür aus einer sicheren Position heraus beobachten und die Polizei verständigen (Notrufnummer 133, EU-Notruf 112). Wenn man die Täter sieht und möglichst genau beschreiben kann, erhöht das die Wahrscheinlichkeit, dass sie gefasst werden.
Eintreffen der Polizei abwarten
Egal ob die Einbrecher noch am Werk oder schon längst über alle Berge sind – warten Sie das Eintreffen der Polizei ab und betreten Sie Wohnung oder Haus erst mit den Beamten. Dadurch vermeiden Sie auch den zweiten Fehler, den Susanne R. begangen hat, nämlich den Tatort zu verändern und wichtige Spuren wie Fingerabdrücke zu zerstören. Erst wenn die Polizei alles dokumentiert hat, können Sie in Begleitung der Beamten damit beginnen, den Schaden festzustellen. Ideal ist, wenn Sie eine Inventarliste mit Daten und Fotos der Wertgegenstände angelegt haben – und diese sich nicht in der Wohnung befunden hat.