"Beim Kauf von Körperpflegeprodukten vermisse ich die Angabe des Herstelldatums bzw. fehlt auch teilweise die Mindesthaltbarkeit. Wie ist hier die gesetzliche Regelung?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier DI Dr. Birgit Schiller.
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DI Dr. Birgit Schiller |
Herstelldatum und Mindesthaltbarkeitsdatum
Leider muss auf Körperpflegeprodukten generell kein Herstelldatum angeführt werden. Für kosmetische Mittel mit einer Mindesthaltbarkeit von mehr als 30 Monaten ist auch die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht vorgeschrieben. Für solche Erzeugnisse wird angegeben, wie lange das Mittel nach dem Öffnen sicher ist und ohne Schaden für den Verbraucher verwendet werden kann. Erkennbar ist dies am Symbol eines geöffneten Cremetopfs mit einer Zeitangabe in Monaten. Die Angabe „12 M“ beispielsweise steht für 12 Monate. Sinnvoll ist es, wenn man sich auf Kosmetika mittels Stift oder Aufkleber das Datum vermerkt, an dem man die Verpackung erstmals geöffnet hat.
Verkeimte Produkte nicht mehr benutzen
Nicht mehr benutzen sollte man kosmetische Produkte, die verkeimt sind, was man am üblen Geruch erkennt, oder wenn die Emulsion „gebrochen“, also in ihre Bestandteile Fett und Wasser zerfallen ist. Besonders aufmerksam sollte man auf diese Anzeichen des Verderbs bei Sonnencremen sein, die oftmals über den Winter gelagert und im nächsten Sommer wieder verwendet werden.