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Fall des Monats: Allergie durch Duschgel - Körperpflege

Duschgel bewirkte eine allergische Reaktion.

Produkte für die Körperpflege

Fast jede Woche kommen neue Produkte für die Körperpflege auf den Markt. So weckte ein Duschgel das Interesse von Frau Markovic und sie griff zu.

Starke Schmerzen. Nach ein paar Tagen wachte sie am Morgen mit starken Schmerzen auf. An Armen, Beinen und dem Körper war die Haut stark gerötet und geschwollen.  Jede Bewegung schmerzte. Da schien es geboten, so schnell wie möglich einen Hautarzt aufzusuchen. Und weil am Wohnort von Frau Markovic nur ein Wahlarzt ordinierte, musste sie die ärztliche Konsultation zunächst selbst bezahlen.

Schuldiger identifiziert. Die Nächte wurden für Frau Markovic zur Qual, weil jeder Kontakt mit dem Bettzeug höllische Pein verursachte. Als Ursache hatte der Doktor mit einem einfachen Hauttest rasch das Duschgel identifiziert. Er verschrieb Tabletten sowie ein Mittel zum Einreiben und riet der Patientin, sich mit dem ärztlichen Attest an den Hersteller, die Firma Unilever, zu wenden.

Nicht wirklich hilfreich. Nun tritt ein derartiger Fall vermutlich extrem selten auf. Kosmetikprodukte werden vor der Markteinführung ja im Allgemeinen auf mögliche unangenehme Reaktionen getestet. So kam von Unilever erst ein Schreiben, in dem die Konsumentin gebeten wurde, sich mit dem Duschgel weiteren allergologischen Tests zu unterziehen. Und die Rechtsabteilung beteuerte, dass das Duschgel millionenfach ohne Beanstandungen verkauft worden war und bot Warengutscheine als Trostpflaster an. Beides war für Frau Markovic wenig hilfreich. An ihre Haut wollte sie das bewusste Gel nie wieder heranlassen und zu anderen Unilever-Produkten hatte sie auch kein rechtes Vertrauen mehr.

Unpräjudiziell anerkannt. Das kann’s ja wohl nicht sein, meinten auch wir. Und durch unsere Intervention brachten wir den Weltkonzern dazu, dass nicht nur die Behandlungskosten von 121 Euro übernommen wurden. „Unpräjudiziell“, wie es im Schreiben hieß, wurden als Wiedergutmachung auch 80 Euro auf das Konto von Frau Markovic überwiesen. Laut Produkthaftungsgesetz muss ein Unternehmen dann zahlen, wenn das Produkt nachgewiesenermaßen fehlerhaft ist. Und das wäre in diesem speziellen Einzelfall nur sehr schwer nachzuweisen gewesen. Umso erfreulicher, dass Unilever letztlich kulant reagiert hat.

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