Fremdwährungskredite: Keine Aufklärung – keine Provision
Ein Kreditvermittler muss über das Währungsrisiko bei Yen-Krediten informieren.
Herrn Hubers Hypothekarkredit sollte mit Hilfe einer Kreditvermittlerfirma auf einen Yen-Kredit umgeschuldet werden. Dem Mitarbeiter der Firma gelang es nicht, Herrn Huber die Risken von Fremdwährungsdarlehen ausreichend zu erklären. Erst der Angestellte jener Bank, die den Fremdwährungskredit gewähren sollte, gab Herrn Huber klare Informationen über das Risiko von Währungsschwankungen. Da unterschrieb Herr Huber den Kreditvertrag nicht. Der Vermittler wollte aber seine Provision samt Schadenersatz – über 80.000 Schilling. Wir unterstützten Herrn Huber im Musterprozess, der bis zum Obersten Gerichtshof ging. Maßgebend war die Frage, ob Herr Huber das Geschäft mutwillig hatte platzen lassen – ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben also. Nein, entschied der OGH, schließlich wurde Herr Huber vom Kreditvermittler nicht ausreichend auf das Risiko bei Fremdwährungskrediten hingewiesen. Daher trifft ihn auch keine Schuld, dass der Kreditvertrag nicht zu Stande gekommen ist.
OGH 25. 3. 1999, 6 Ob 28/99g.
(LGZ Wien 11. 11. 1998, 35 R 830/98p).