Die häufigsten Fragen, wenn das Geschenk nicht passt, nicht gefällt oder nicht funktioniert:
Darf ich ein Geschenk umtauschen , das mir nicht passt oder gefällt?
Im Prinzip nein. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch, sofern die Ware keine Mängel aufweist. Dass die Größe nicht passt oder die Farbe nicht gefällt, stellt ja keine Qualitätseinbuße dar. Viele Unternehmen sind jedoch kulant und ermöglichen einen Umtausch. Sicherheitshalber sollte man gleich beim Kauf danach fragen und eine entsprechende Vereinbarung treffen.
Was sollte man dabei beachten?
Da direkt nach Weihnachten oft der Schlussverkauf beginnt, sollte „ Umtausch zum Vollpreis “ vereinbart werden. So wird der ursprüngliche Verkaufspreis der Ware als Basis für den Umtausch herangezogen und nicht der möglicherweise reduzierte Abverkaufspreis.
Welche Probleme kann es beim Umtausch geben?
Da es sich um Kulanz handelt, ist es legitim, dass hier Bedingungen gestellt werden. Die Originalrechnung sollte man jedenfalls beim Umtausch dabeihaben. Oft verlangen Händler auch die Originalverpackung. Selbstverständlich darf die Ware keine Gebrauchsspuren aufweisen. Umtausch kann auch aus hygienischen Gründen ausgeschlossen werden, etwa bei Unterwäsche oder Bademode. Und: Rechtlich ist es o.k., dass Software nicht umgetauscht wird, falls die Verpackung geöffnet wurde.
Habe ich das Recht, dass ich das Geld zurückbekomme , falls ich beim Umtauschen nichts Passendes finde?
Nein. Sie haben aber das Recht auf eine Gutschrift. Am besten ist es, wenn diese übertragbar ausgestellt wird. Dann können Sie sie an jemand anderen weitergeben. Ein Anrecht auf Übertragbarkeit besteht aber nicht.
Gibt es noch eine andere Möglichkeit, Geschenke später umzutauschen?
Bei Waren der gehobenen Preiskategorie wie Schmuck oder Teppichen kann "Kauf auf Probe" vereinbart werden. Dabei erhält der Käufer die Ware, der Kaufpreis wird auf ein Depot gelegt. Wenn das Geschenk nicht gefällt oder passt, gibt man es zurück und erhält das Geld retour.