Zum Inhalt

Geldgeschenke: Bares oder Sparbücher - Starthilfe von Opa

Bares oder Sparbücher sind für die junge Generation willkommene ­Zuwendungen auf dem Weg zum Erwachsenwerden. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Benötige ich für größere Geld- und Sparbuchgeschenke einen Notar?
Nein. Prinzipiell können Geld und Sparbücher formlos verschenkt werden, einfach durch einen mündlichen Vertrag oder schlüssiges Handeln („Ich gebe, du nimmst“). Wichtige Ausnahme: Bei einem Schenkungsversprechen („Ich werde dir in der Zukunft ... schenken“) besteht Notariatszwang. 

Sollte ich einen Schenkungsvertrag aufsetzen?
Bei größeren Beträgen spricht vor allem ein Argument dafür: Sie können den Beschenkten oder die Beschenkte damit vor Missverständnissen der Erben schützen. Dann ist nämlich klargestellt, dass es sich zweifelsfrei um ein Geschenk handelt und nicht um ein rückzahlbares Darlehen. 

Was sind zwingende Bestandteile eines Schenkungsvertrages?
Der Schenkungsvertrag muss Schenker und ­Beschenkten eindeutig identifizieren, das Geschenk genau und als unentgeltliche Übertragung beschreiben und die Annahme bzw. Übergabe des Geschenks bestätigen. Bei Schenkungen in der Zukunft ­besteht Notariatspflicht. 

Kann ich die Schenkung mit Auflagen verbinden?
Ja, das ist möglich. Empfehlenswert ist in jedem Fall die Festlegung, ob der Beschenkte sich das Geschenk z.B. auf das Pflichtteil anrechnen lassen muss. Hier empfiehlt sich ein schriftlicher Schenkungsvertrag mit Nennung der Auflagen oder Bedingungen. Sie können auch in den Schenkungsvertrag aufnehmen, wofür das Geld gedacht ist: ein Auto für den Arbeitsweg, eine Anzahlung für die Eigentumswohnung etc. Wird das Geld dann anderweitig wie z.B. für teure Urlaubsreisen ­verwendet, könnten Sie das Geschenk unter Umständen sogar zurückfordern. 

Meldepflicht, Sparbücher

Ist ein Geschenk meldepflichtig?
Ja, auch für Geld oder Sparbücher besteht ab bestimmten Summen eine Meldepflicht an das zuständige Finanzamt. Allerdings gibt es Freibeträge, die sich am Verhältnis zwischen schenkender und beschenkter Person orientieren. Unter Verwandten im weiteren Sinn beträgt der Freibetrag 50.000 Euro pro Jahr, bei allen anderen Personen 15.000 Euro in fünf Jahren. Die Meldepflicht umfasst ­sowohl den Geschenkgeber als auch den Beschenkten. Unter die Meldepflicht fallen übrigens nicht nur Geld und Sparbücher, sondern auch Gegenstände wie Schmuck, Autos, Anteile an Personen- bzw. Kapitalgesellschaften, Kapitalforderungen. Deren Wert sollte daher im Schenkungsvertrag auch benannt werden. Bei der Betragsgrenze wird immer auf die Zweierbeziehung Geschenkgeber – Beschenkter abgestellt. Erhält also jemand von Vater und Mutter je 30.000 Euro, so liegt kein meldepflichtiger Vorgang vor. Geschenke innerhalb der Frist (ein bzw. fünf Jahre) müssen summiert werden. 

Was ist beim Schenken von Spar­büchern zu beachten?
Beim Namenssparbuch kann nur der legitimierte Sparbuch­inhaber gegen Unterschrift Geld abheben. Nach dem bzw. beim Schenkungsvorgang muss das Sparbuch daher auf den Beschenkten überschrieben werden. Je nach Bank kann dies auch eine Schließung des alten und die Eröffnung eines neuen Sparbuchs bedeuten. Ein Losungswortsparbuch kann nur für Beträge unter 15.000 Euro eröffnet werden und es muss auf einen Begriff (nicht auf ­einen Namen) oder auf eine Nummer lauten. Es wird durch ein Losungswort geschützt. ­Jeder, der das Sparbuch vorlegt, das Losungswort nennt und sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis identifiziert, kann am Bankschalter Geld abheben. Beim Schenken wird also das Sparbuch übergeben und dem Beschenkten das Losungswort genannt.

Buchtipp: "Richtig schenken"

KONSUMENT-Ratgeber Richtig schenken (Bild: Phitsanum Surinkam/Shutterstock)

Es gibt viele Gründe kleinere oder größere Vermögenswerte zu verschenken. Besonders bei Immobilien oder Liegenschaften sind folgenschwere Entscheidungen zu treffen und juristische Kenntnisse nötig.

Viele Hinweise, Tipps, typische Fälle aus der Praxis und hilfreiche Musterverträge rüsten Sie für gute Entscheidungen.

Leseprobe im Shop: https://konsument.at/shop/richtig-schenken

136 Seiten, broschiert
19,90 Euro exklusive Versand
ISBN 978-3-99013-099-5
Auslieferung: 1/2021

Über den Autor Manfred Lappe

Manfred Lappe (Bild: Andrea Klem, www.klemfrau.com)

Manfred Lappe ist gelernter Industriekaufmann und Betriebswirt mit Abschluss Diplom-Kaufmann. Nach dem Studium war er fünf Jahre bei Andersen Consulting (heute: accenture) im Bereich Financial services als Unternehmensberater für Banken und Kapitalanlagegesellschaften tätig. Danach weitere fünf Jahre als Selbstständiger in der Beratung für Banken und bei der Entwicklung der Software "Modulares Banken System“ (MBS) der Firma Alldata Banken-Orga. Anschließend Vorstandssprecher/Vorstandsvorsitzender einer Wertpapierhandelsbank, die u.a. mit Kursfeststellungen im Freiverkehr und im Geregelten Markt in Düsseldorf und Berlin betraut war.

Heute ist Multi-Buchautor Manfred Lappe als selbstständiger Unternehmensberater, als Kaufmännischer Geschäftsführer der "Impuls & Wirkung – Herbstrith Management Consulting GmbH“ sowie als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger tätig. Sein Interessens- und Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich Finanzen, Risikobewusstsein und Vorsorge.

Shop: Geld und Versicherungen

 

Downloads

Links zum Thema

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang