Benötige ich für größere Geld- und Sparbuchgeschenke einen Notar?
Nein. Prinzipiell können Geld und Sparbücher formlos verschenkt werden, einfach durch einen mündlichen Vertrag oder schlüssiges Handeln („Ich gebe, du nimmst“). Wichtige Ausnahme: Bei einem Schenkungsversprechen („Ich werde dir in der Zukunft ... schenken“) besteht Notariatszwang.
Sollte ich einen Schenkungsvertrag aufsetzen?
Bei größeren Beträgen spricht vor allem ein Argument dafür: Sie können den Beschenkten oder die Beschenkte damit vor Missverständnissen der Erben schützen. Dann ist nämlich klargestellt, dass es sich zweifelsfrei um ein Geschenk handelt und nicht um ein rückzahlbares Darlehen.
Was sind zwingende Bestandteile eines Schenkungsvertrages?
Der Schenkungsvertrag muss Schenker und Beschenkten eindeutig identifizieren, das Geschenk genau und als unentgeltliche Übertragung beschreiben und die Annahme bzw. Übergabe des Geschenks bestätigen. Bei Schenkungen in der Zukunft besteht Notariatspflicht.
Kann ich die Schenkung mit Auflagen verbinden?
Ja, das ist möglich. Empfehlenswert ist in jedem Fall die Festlegung, ob der Beschenkte sich das Geschenk z.B. auf das Pflichtteil anrechnen lassen muss. Hier empfiehlt sich ein schriftlicher Schenkungsvertrag mit Nennung der Auflagen oder Bedingungen. Sie können auch in den Schenkungsvertrag aufnehmen, wofür das Geld gedacht ist: ein Auto für den Arbeitsweg, eine Anzahlung für die Eigentumswohnung etc. Wird das Geld dann anderweitig wie z.B. für teure Urlaubsreisen verwendet, könnten Sie das Geschenk unter Umständen sogar zurückfordern.
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