Zum Inhalt

Warnliste: Kunde nicht kreditwürdig - Bank muss informieren

, aktualisiert am

Ansonsten Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.

Gerichtsurteil des OGH

Eine Bank, die einen Kunden als nicht kreditwürdig einstuft und in eine Warnliste aufnimmt, ohne ihn zu informieren, verstößt gegen das Datenschutzgesetz, stellt der OGH fest. Der Schuldner kann Schadenersatz geltend machen (Aktenzahl 6 Ob 275/05t).

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Microsoft: Das Ende von Windows Mail

Microsoft: Das Ende von Windows Mail

Microsoft zwingt alle Nutzer:innen von Windows Mail zum Umstieg auf das neue Outlook. Ein Wechsel, der nicht nur Vorteile bringt. Aber es gibt Alternativen.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang