Gerichtsurteil des OGH
Eine Bank, die einen Kunden als nicht kreditwürdig einstuft und in eine Warnliste aufnimmt, ohne ihn zu informieren, verstößt gegen das Datenschutzgesetz, stellt der OGH fest. Der Schuldner kann Schadenersatz geltend machen (Aktenzahl 6 Ob 275/05t).