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VW-Dieselskandal: Verlängerung des Verjährungsverzichts - Vertragshändler lehnen ab

Vor knapp zwei Jahren konnten wir vom VKI in Sachen VW-Dieselskandal einen Verjährungsverzicht der meisten VW-Vertragshändler erreichen. Dieser Verjährungsverzicht endet mit 31.12.2017. Eine von uns geforderte Verlängerung lehnen die Vertragshändler ab. Somit drohen vertragliche Ansprüche der Kunden gegenüber den VW-Vertragshändlern zu verjähren. Wir empfehlen rechtsschutzversicherten Fahrzeughaltern, sich rasch an versierte Rechtsanwälte zu wenden.

Ende 2017 droht Verjährung von Ansprüchen 

Mitte September 2015 hat der Volkswagenkonzern eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda bei Abgastests (im Hinblick auf den Stickstoffausstoß) mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben. Nach Ansicht des VKI können sich dadurch Ansprüche der geschädigten Fahrzeughalter gegen den VW-Konzern und VW-Vertragshändler ergeben. Diese Ansprüche verjähren allerdings bereits zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeuges bzw. 3 Jahre ab Vertragsabschluss.

Händler lehnen ab

Ende 2015 konnten wir einen Verjährungsverzicht der meisten VW-Vertragshändler bis einschließlich 31.12.2017 für die Fahrzeughalter erzielen. Im September 2017 forderten wir die österreichischen Vertragshändler auf, den bis Ende 2017 befristeten Verjährungsverzicht zu verlängern. Das wurde von den Vertragshändlern von VW, Audi, Skoda und Seat abgelehnt.  Damit droht ab 1. Jänner 2018 die Verjährung von vertraglichen Ansprüchen aus dem VW-Abgasskandal gegen die meisten VW-Händler!

Bis 31.12.2017 klagen

Wer vertragliche Ansprüche aus dem VW-Abgasskandal gegen seinen VW-Vertragshändler gerichtlich geltend machen will, muss die Klage bis spätestens 31.12.2017 bei Gericht einbringen. Der VKI empfiehlt daher rechtsschutzversicherten Fahrzeughaltern, rasch einen versierten Rechtsanwalt aufzusuchen, um Ansprüche durch die drohende Verjährung nicht zu verlieren.
 

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