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Verputz aus Kunstharzgranulat - Ablaufdatum

, aktualisiert am

Ich habe auf meinem Haus einen Kunstharzgranulatputz aufbringen lassen. Durch Zufall bemerkte ich, dass das Ablaufdatum bereits um ein halbes Jahr überschritten war. Muss ich dieses Material akzeptieren?

Qualität ist entscheidend

Entscheidend ist, ob der Verputz mangelhaft ist. Diesen Mangel müssten Sie aber beweisen. Das Überschreiten eines Ablaufdatums bedeutet nicht, dass das Material fehlerhaft geworden ist.

Vorsichtshalber sollten Sie die Arbeiten genau dokumentieren: Zeitpunkt, Art der Verarbeitung, Außentemperatur, Ihre Einwände sowie die Gegendarstellung des haftenden Unternehmers. Dieses Dokument sollte von Ihnen und der ausführenden Firma unterschrieben werden. Blättert der Putz nach zehn Jahren unvermutet ab, haben Sie gute Argumente zur Rechtfertigung eines Schadenersatzes.

Eventuell ein Gutachten

Haben Sie bereits Indizien für schlechte Qualität – etwa Probleme bei der Verarbeitung –, muss ein Gutachten erstellt werden. Dies kann durch das Gericht angeordnet werden. Wenn man das Prozessrisiko vermeiden will, kann aber auch vereinbart werden, dass das Gutachten derjenige bezahlen muss, zu dessen Ungunsten es ausfällt. Vermeiden können Sie spätere Streitigkeiten, wenn Sie schon bei der Auftragserteilung festlegen, dass Produkte mit überschrittenem Ablaufdatum nicht verwendet werden dürfen.

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