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Verbraucherkredite - Die wahren Kosten müssen auf den Tisch

Für Verbraucherkredite gelten zum Schutz der Konsumenten besondere Regeln. Um davon profitieren zu können, braucht es entsprechendes Know-how. Kreditgeber sind dazu verpflichtet, Verbraucher gründlich zu informieren.

Eine Wohnung, ein Auto, der Hausbau – vor allem bei größeren Anschaffungen geht ohne Kredit oft gar nichts. Kreditverträge, die zwischen einer Bank als Kreditgeber und einer Privatperson als Kreditnehmer abgeschlossen werden, sind – von einigen Ausnahmen abgesehen – Verbraucherkreditverträge. Zu den Ausnahmen zählen u.a. Verträge für ­binnen drei Monaten zurückzuzahlende ­Kredite, Darlehen unter 200 Euro, Pfandleihverträge, Wohnbauförderungen.

Unbedingt vergleichen

Geldinstitute bieten Kredite zu unterschied­lichen Konditionen an. Gehen Sie nicht einfach zur nächstbesten Bank oder zu Ihrer Hausbank. Gut möglich, dass es bei einer anderen Bank günstigere Konditionen gibt. Wer plant, einen Kredit aufzunehmen, holt besser mehrere Angebote ein.

Kostenlose Vorab-Information

Banken sind nach dem Verbraucherkredit­gesetz dazu verpflichtet, vor Vertragsabschluss kostenlos ausführliche Informationen zum Kreditvertrag zu liefern. Interessenten soll es auf diese Weise ermöglicht werden, mehrere Kreditangebote miteinander zu vergleichen. Für diese sogenannten vorvertraglichen ­Informationen gibt es ein Standardformular namens "Europäische Standardinformationen für Kreditierungen nach dem Verbraucher­kreditgesetz“. In diesem werden für den ­Kredit anfallende Kosten und die wichtigsten Vertragsbedingungen angeführt.  

Für Kreditinteressenten sind vor allem der ­angegebene Effektivzinssatz und die Gesamtbelastung wichtig. Anhand dieser Daten ­können die zu erwartenden Zahlungen besser eingeschätzt werden. Im Effektivzinssatz werden die meisten Kosten und Gebühren (z.B. für die Bearbeitung des Kreditvertrags, die Kreditkontoführung, eine etwaige Kredit­restschuldversicherung) berücksichtigt; er ist daher höher als der nominelle Kreditzinssatz. Der Gesamtbetrag eines Kredits ­umfasst die ausbezahlte Kreditsumme plus Kosten. Bei Krediten mit Tilgungsträger muss zudem extra angeführt sein, welche spe­ziellen Risiken mit dieser Art von Krediten einhergehen. 

Nicht blind vertrauen

Nehmen Sie sich die Zeit und studieren Sie die vorvertraglichen Informationen genau! Klären Sie offene Fragen mit dem zuständigen Bankberater und lassen Sie sich alles erläutern, was Sie nicht hundertprozentig verstanden haben. Fragen Sie nach, welche Kosten bei der Berechnung des Effektivzinssatzes berücksichtigt wurden und ob eventuell noch zusätzliche Zahlungen anfallen. Aus Ver­braucherkreditverträgen erwachsen Ihnen Rechte und Pflichten. Die müssen Sie genau kennen, um sie in Anspruch nehmen bzw. ­erfüllen zu können. Und Sie müssen rundum gut informiert sein, um das für Sie passende Angebot ausfindig machen zu können.  

Bei Verbraucherkreditverträgen sind folgende Angaben obligatorisch:

  • Art des Kredits
  • Vertragsparteien sowie eventuell der Kreditvermittler
  • Laufzeit
  • Gesamtkreditbetrag
  • Bedingungen für die Inanspruchnahme des Kredits (wann und wie Sie das Geld erhalten)
  • Sollzinssatz sowie Referenzzinssatz
  • Anpassungsmodalitäten für den Sollzinssatz
  • effektiver Jahreszinssatz unter Angabe ­aller einfließenden Annahmen
  • Höhe des Verzugszinssatzes
  • zu zahlender Gesamtbetrag, berechnet zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
  • Ratenhöhe, Ratenfälligkeit und Anrechnungsmodalitäten von Zahlungen
  • sonstige Entgelte einschließlich eventueller Kontoführungsgebühren von Abrechnungskonten
  • Besicherung des Kredites
  • Informationen über das Recht auf einen ­jederzeitigen, kostenlosen Tilgungsplan, Warnhinweise in Bezug auf ausbleibende Zahlungen, Notariatsgebühren, Angaben zum Rücktrittsrecht, der Hinweis auf das Recht auf vorzeitige Tilgung sowie even­tuell damit in Verbindung stehende Entschädigungen, die Kündigungsmodalitäten sowie Informationen über außergericht­liche Beschwerde- oder Schlichtungsstellen und den Zugang dazu  

Lesen Sie außerdem folgende Artikel: Fremdwährungskredite 9/2014 , Sparen mit KONSUMENT: Kreditverträge 5/2012EXTRA Geld und Finanzen und unsere KONSUMENT-Bücher: Das KONSUMENT-Sparbuch  und Schlau finanzieren

Vertragsrücktritt und Zahlungsmodalitäten

Recht auf Vertragsrücktritt

Stellt sich nach Unterzeichnung des Verbraucherkreditvertrags heraus, dass die Konditionen doch nicht so gut sind wie vorerst ­angenommen, müssen Sie sich nicht zähneknirschend damit abfinden. Sie haben das Recht, von einem Verbraucherkreditvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss ohne Angabe eines Grundes zurückzutreten. Hypo­thekarisch besicherte Kredite sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen; hier gibt es kein Rücktrittsrecht.

Schriftlich zurücktreten

Der Vertragsrücktritt sollte auf jeden Fall schriftlich erklärt werden, am besten mit ­eingeschriebenem Brief. Hat Ihnen die Bank obligatorische Angaben zum Kredit erst ­ nach Vertragsabschluss zukommen lassen, beginnt die Rücktrittsfrist mit Erhalt dieser Informationen. Das Rücktrittsrecht gilt auch für Nebenverträge wie zum Beispiel für eine Restschuldversicherung, die Sie abschließen mussten, um den Kredit bewilligt zu bekommen.

Nach einem Vertragsrücktritt sind bereits ausbezahlte Beträge inklusive der inzwischen angefallenen Zinsen (Zinssatz laut Vertrag) binnen 30 Tagen zurückzuerstatten.

Vorzeitige Rückzahlung

Sie wollen Ihren Kredit vorzeitig zurück­zahlen? Haben Sie einen Kreditvertrag mit variabler Verzinsung abgeschlossen, so können Sie ihn jederzeit ohne Zusatzkosten ­kündigen und den noch ausständigen Betrag ohne Entschädigungszahlung für die Bank zurückerstatten. An eine Kündigungsfrist sind Sie nur dann gebunden, wenn sie vertraglich vereinbart wurde. Die Frist darf höchstens 30 Tage betragen.

Für den Kreditgeber sieht die Sache anders aus: Er kann einen Kredit mit variabler Verzinsung nur kündigen, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde, und er hat eine min­destens zweimonatige Kündigungsfrist einzuhalten.

Bei fix verzinsten Krediten ist eine vorzeitige Rückzahlung ohne Entschädigungszahlung nur möglich, wenn der zu erstattende Betrag 10.000 Euro und die Laufzeit 12 Monate nicht übersteigt, der Kredit als Überziehungsmöglichkeit des Girokontos eingeräumt wurde oder die Rückzahlung mit einer Versicherungsleistung erfolgt, die vertraglich vereinbart zur Kredittilgung bestimmt ist (z.B., wenn eine im Zusammenhang mit dem Kredit abgeschlossene Lebensversicherung abreift).

Wann besteht Anspruch auf Entschädigung

In allen anderen Fällen hat der Kreditgeber Anspruch auf Entschädigung. Für die gelten gesetzlich vorgegebene Höchstgrenzen. Bei hypothekarisch besicherten Krediten können Kündigungsfristen von bis zu sechs Monaten bzw. bis Ende einer eventuellen Zinsbindung vertraglich vereinbart werden. Halten Sie diese Kündigungsfrist nicht ein, kann Ihr ­Kreditgeber ebenfalls eine Entschädigung verlangen.

Zahlungsverzug

Achtung: Geraten Sie als Kreditnehmer mit Ihrer Rate mehr als sechs Wochen in Zahlungsverzug und ist die Ihnen vom Kredit­geber per Mahnung gesetzte Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos verstrichen, so kann der Kreditgeber – sofern vertraglich vereinbart – noch ausständige Teilzahlungen fällig stellen und den Kredit kündigen.

Jährliche Kontostandsmitteilung

Bei aufrechtem Verbraucherkreditvertrag haben Sie Anspruch auf eine jährliche Kontostandsmitteilung, in der bis zum 31.12. des Vorjahres geleistete Zahlungen und der ­aushaftende Saldo angegeben sind. Die ­Kontostandsmitteilung wird jeweils im ersten Quartal verschickt. Sollte eine Zinssatzänderung anstehen, hat Ihnen das der Kredit­geber ebenso wie etwaige Änderungen der Kreditraten vorab mitzuteilen.

Zusammenfassung

  • Genau vergleichen: Mehrere Kreditangebote einholen; Vertragsbedingungen genau studieren und vergleichen. Nicht zum Vertragsabschluss drängen lassen.
  • Beraten lassen: Kreditangebot vom jeweiligen Bankberater genau erläutern lassen. Gibt es Probleme mit einem Vertrag, auch an andere Stellen wenden (z.B. Arbeiterkammer, Ombudsmann der Banken oder der Vermögensberater, Schlichtungsstelle www.verbraucherschlichtung.at).
  • Rücktritt vom Vertrag: Verbraucherkreditverträge, deren Konditionen sich als ungünstig entpuppen, müssen nicht akzeptiert werden. Verbraucher haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss vom Kreditvertrag zurückzutreten.

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