Für Verbraucherkredite gelten zum Schutz der Konsumenten besondere Regeln. Um davon profitieren zu können, braucht es entsprechendes Know-how. Kreditgeber sind dazu verpflichtet, Verbraucher gründlich zu informieren.
Eine Wohnung, ein Auto, der Hausbau – vor allem bei größeren Anschaffungen geht ohne Kredit oft gar nichts. Kreditverträge, die zwischen einer Bank als Kreditgeber und einer Privatperson als Kreditnehmer abgeschlossen werden, sind – von einigen Ausnahmen abgesehen – Verbraucherkreditverträge. Zu den Ausnahmen zählen u.a. Verträge für binnen drei Monaten zurückzuzahlende Kredite, Darlehen unter 200 Euro, Pfandleihverträge, Wohnbauförderungen.
Unbedingt vergleichen
Geldinstitute bieten Kredite zu unterschiedlichen Konditionen an. Gehen Sie nicht einfach zur nächstbesten Bank oder zu Ihrer Hausbank. Gut möglich, dass es bei einer anderen Bank günstigere Konditionen gibt. Wer plant, einen Kredit aufzunehmen, holt besser mehrere Angebote ein.
Kostenlose Vorab-Information
Banken sind nach dem Verbraucherkreditgesetz dazu verpflichtet, vor Vertragsabschluss kostenlos ausführliche Informationen zum Kreditvertrag zu liefern. Interessenten soll es auf diese Weise ermöglicht werden, mehrere Kreditangebote miteinander zu vergleichen. Für diese sogenannten vorvertraglichen Informationen gibt es ein Standardformular namens "Europäische Standardinformationen für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz“. In diesem werden für den Kredit anfallende Kosten und die wichtigsten Vertragsbedingungen angeführt.
Für Kreditinteressenten sind vor allem der angegebene Effektivzinssatz und die Gesamtbelastung wichtig. Anhand dieser Daten können die zu erwartenden Zahlungen besser eingeschätzt werden. Im Effektivzinssatz werden die meisten Kosten und Gebühren (z.B. für die Bearbeitung des Kreditvertrags, die Kreditkontoführung, eine etwaige Kreditrestschuldversicherung) berücksichtigt; er ist daher höher als der nominelle Kreditzinssatz. Der Gesamtbetrag eines Kredits umfasst die ausbezahlte Kreditsumme plus Kosten. Bei Krediten mit Tilgungsträger muss zudem extra angeführt sein, welche speziellen Risiken mit dieser Art von Krediten einhergehen.
Nicht blind vertrauen
Nehmen Sie sich die Zeit und studieren Sie die vorvertraglichen Informationen genau! Klären Sie offene Fragen mit dem zuständigen Bankberater und lassen Sie sich alles erläutern, was Sie nicht hundertprozentig verstanden haben. Fragen Sie nach, welche Kosten bei der Berechnung des Effektivzinssatzes berücksichtigt wurden und ob eventuell noch zusätzliche Zahlungen anfallen. Aus Verbraucherkreditverträgen erwachsen Ihnen Rechte und Pflichten. Die müssen Sie genau kennen, um sie in Anspruch nehmen bzw. erfüllen zu können. Und Sie müssen rundum gut informiert sein, um das für Sie passende Angebot ausfindig machen zu können.
Bei Verbraucherkreditverträgen sind folgende Angaben obligatorisch:
- Art des Kredits
- Vertragsparteien sowie eventuell der Kreditvermittler
- Laufzeit
- Gesamtkreditbetrag
- Bedingungen für die Inanspruchnahme des Kredits (wann und wie Sie das Geld erhalten)
- Sollzinssatz sowie Referenzzinssatz
- Anpassungsmodalitäten für den Sollzinssatz
- effektiver Jahreszinssatz unter Angabe aller einfließenden Annahmen
- Höhe des Verzugszinssatzes
- zu zahlender Gesamtbetrag, berechnet zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
- Ratenhöhe, Ratenfälligkeit und Anrechnungsmodalitäten von Zahlungen
- sonstige Entgelte einschließlich eventueller Kontoführungsgebühren von Abrechnungskonten
- Besicherung des Kredites
- Informationen über das Recht auf einen jederzeitigen, kostenlosen Tilgungsplan, Warnhinweise in Bezug auf ausbleibende Zahlungen, Notariatsgebühren, Angaben zum Rücktrittsrecht, der Hinweis auf das Recht auf vorzeitige Tilgung sowie eventuell damit in Verbindung stehende Entschädigungen, die Kündigungsmodalitäten sowie Informationen über außergerichtliche Beschwerde- oder Schlichtungsstellen und den Zugang dazu
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