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Urlaubsbeschwerden: Reklamation - "Frankfurter Liste"

"Bei meiner Urlaubsreise, die ich bei einem Reisebüro gebucht hatte, war einiges nicht in Ordnung. Wie reklamiere ich?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Barbara Forster.

Barbara Forster (Bild: Vki)
Dr. Barbara
Forster
 

Bei Pauschalreisen hat man Gewährleistungsansprüche. Sie können also einen Teil des bezahlten Geldes zurückverlangen (die sogenannte Preisminderung), wenn Ihre Reise mangelhaft war. Reklamieren Sie auftretende Mängel gleich am Urlaubsort bei der Reiseleitung. Kann die Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit erledigt werden, lassen Sie sich von der Reiseleitung bestätigen, dass Sie reklamiert haben. Sinnvoll sind auch Fotos oder schriftliche Berichte anderer Betroffener.

Konkreten Betrag fordern

Nach der Heimkehr wenden Sie sich am besten mit eingeschriebenem Brief an den Reiseveranstalter. Schildern Sie die Mängel kurz und fordern Sie einen konkreten Betrag. Als Anhaltspunkt dient die sogenannte "Frankfurter Liste", in der ein deutsches Gericht Prozentsätze für typische Mängel zusammengefasst hat. Hier finden Sie die Frankfurter Liste. Wenn Sie in das Suchfeld rechts oben den Begriff "Reisepreisminderung" eingeben, erhalten Sie weitere Artikel zu dem Thema.

Anspruch auf Geld

Sie haben Anspruch auf Geld und müssen sich nicht mit einem Gutschein begnügen! Liegt ein Verschulden vor, gebührt zusätzlich auch Schadenersatz. Für das Reklamieren haben Sie zwei Jahre ab Rückkehr aus dem Urlaub Zeit, bei Schadenersatzforderungen sogar drei Jahre. Es ist jedoch ratsam, sich so bald wie möglich an den Reiseveranstalter zu wenden! In bestimmten Fällen kann auch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude gefordert werden.

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