Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Werbung aufs Handy ohne vorherige Zustimmung verletzt das Persönlichkeitsrecht. Schon der Signalton ist ein Eindringen in die Privatsphäre. Der Empfänger kann SMS nicht ungelesen als Werbung löschen. Bei Nichtlesen besteht Gefahr, dass der Speicher überläuft.