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Speiseeis - Reklamation oder Marktamtbehörde

Müssen Eissalons nicht angeben, welche Menge Eis eine Portion von zum Beispiel 15 Schilling enthält? Die Portionen fallen in verschiedenen Geschäften doch unterschiedlich groß aus.
Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung gilt nur für verpackte Lebensmittel. Bei offen angebotenen Lebensmitteln muß nur der Preis pro Mengeneinheit (Gewicht oder Volumen) deklariert werden. Eine Portion im Stanitzel ist aber keine definierte Größe. Wenn Sie meinen, daß ein Eisgeschäft hier extrem wenig austeilt und Ihre Reklamation erfolglos bleibt, können Sie die Marktamtbehörde einschalten (diese befinden sich in Wien bei den magistratischen Bezirksämern, in den Bundesländern bei den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften). Die Behörde wird den Sachverhalt untersuchen und gegebenenfalls auch rechtliche Schritte einleiten.

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