Vorgangsweise rechtlich gesehen korrekt
Leider ja. Es ist zulässig, dass im Zuge einer Firmenübernahme gewisse Verpflichtungen – zum Beispiel Garantieansprüche und Serviceleistungen – durch die neue Firma nicht mit übernommen werden. Die Vorgangsweise des Unternehmens kann daher rechtlich nicht beanstandet werden.