Kreditkarten-Missbrauch:
Rückbuchung ist Pflicht
Immer öfter erreichen uns Anfragen: „Ich bekam eine Abrechnung meiner Kreditkartenfirma mit einer Abbuchung durch eine amerikanische Firma. Aber ich bin sicher, dass ich dort niemals eingekauft habe. Wie ist das möglich und was kann ich dagegen tun?“
Der Kreditkartenbetrug via Internet nimmt derzeit stark zu. Der Missbrauch ist nämlich ganz einfach. Für den Einkauf im Internet braucht man lediglich Namen, Kreditkartennummer und Ablaufdatum der Karte. Alle diese Daten sind keineswegs geheim und können daher leicht ausspioniert werden, etwa, wenn man in einem Geschäft mit Kreditkarte zahlt. Aus diesem Grund sieht das seit 1. Juni 2000 gültige Fernabsatzgesetz vor, dass missbräuchliche Abbuchungen sofort rückgebucht werden müssen. Eines aber kann der Gesetzgeber den Karteninhabern nicht abnehmen: die Abrechnungen regelmäßig kontrollieren und im Fall der Fälle sofort bei der Kreditkartenfirma reklamieren!