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Schiffsfonds: VKI und BKS Bank AG erarbeiten Vergleich - BKS bietet bis zu 30 Prozent Ersatz für erlittene Schäden

VKI und BKS BANK AG haben für rund 125 Kunden der BKS ein Angebot eines teilweisen Ersatzes von Schäden erarbeitet. Konkret geht es um Schäden aus der Vermittlung von Beteiligungsverträgen an Schiffs- und Immobilienfonds durch die BKS. Die BKS bietet ihren Kunden bis zu 30 Prozent der durch diese Investments erlittenen Schäden an. Der VKI begrüßt diese Angebote und empfiehlt, die Vergleichsangebote anzunehmen.

VKI sammelte Beschwerden von Bankkunden

Der VKI hat im Herbst 2013 – im Auftrag des Sozialministeriums – Beschwerden von Bankkunden gesammelt. Diese sahen sich durch den Erwerb von Beteiligungen an geschlossenen Schiffs- oder Immobilienfonds über die Vermittlung ihrer Bank geschädigt.  Dabei waren auch rund 130 Beschwerden über die BKS dabei.

Lösung gefunden

 

Die BKS hat das Gesprächsangebot des VKI, vertreten durch den Wiener Rechtsanwalt Dr. Schumacher, aufgegriffen und es konnte am 22.5.2014 eine Lösung paktiert werden.

BKS zahlt bis zu 30 Prozent von Schäden

 

Die BKS bietet an, bis zu 30 Prozent der jeweils erlittenen Schäden zu bezahlen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Das gilt für jene Kunden, die sich durch die Vermittlung einer Reihe von Schiffs- oder Immobilienfonds, die in Schieflage gekommen sind, geschädigt sehen.  

Die entsprechenden Angebote der BKS werden in den nächsten Wochen den betroffenen Kunden – über den VKI bzw. Rechtsanwalt Dr. Schumacher – zugehen.

 

 

Der VKI rät Betroffenen, dieses Angebot eines außergerichtlichen Ausgleiches anzunehmen. „Wir freuen uns, dass nun auch mit der BKS ein guter Kompromiss erreicht werden konnte“, sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des VKI-Bereiches Recht.

 

Weitere Informationen finden Sie auf www.verbraucherrecht.at


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