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Schiffs- und Immobilienfonds - VKI startet Sammelklage gegen Banken

Fehlberatungen bei geschlossenen Schiffs- und Immobilienfonds: Manche Banken sind gesprächsbereit, andere nicht. Der VKI bietet Geschädigten die Teilnahme an Sammelklagen an.

Geschlossene Fonds: Sammelklage gegen Banken

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) startet eine Sammelklagen-Aktion gegen einige österreichische Banken. Mit anderen Banken finden parallel sehr konstruktive Gespräche statt; Ziel ist eine Lösung ohne Gerichtsprozess. Mit der ERSTE Bank hat der VKI bereits einen Vergleich erzielt.

Die Vorgeschichte: Ab 2002 hatten österreichische Banken langjährigen Kunden Unternehmensbeteiligungen an Schiffen und Immobilien unter der Bezeichnung "geschlossene Fonds“ vermittelt; und zwar als "sicher und ertragreich" – oft als "Pensionsvorsorge".

Ausgedacht von MPC, HCI, Dr. Peters

Deutsche Finanzdienstleister wie MPC, HCI, Dr. Peters und anderen hatten diese Beteiligungen für den österreichischen Markt konzipiert. Österreichische Banken vermittelten sie gegen Provision an ihre Kunden.

Heute stehen so manche Fonds "unter Wasser". Sie fordern ihre Anleger auf, in der Vergangenheit erhaltene "Ausschüttungen" zurückzuzahlen um eine Insolvenz abzuwenden. Diese geschlossenen Schiffs- und Immobilienfonds drohen nun mit Inkassobüros, Klagen und "Zwangsvollstreckung“.

Falsch informiert bzw. in Irrtum geführt

Erst dadurch erkannten viele Anleger, was ihnen vermittelt worden war. Sie sehen sich von den Banken in wesentlichen Punkten falsch informiert bzw. in Irrtum geführt:

Es wurden jährliche sogenannte "Ausschüttungen“ von sieben Prozent und mehr zugesagt. Es wurde verschwiegen, dass diese "Ausschüttungen" nicht aus den Gewinnen, sondern aus dem vom Kunden eingezahlten Geld finanziert wurden und daher von der Gesellschaft rückforderbar sind.

Auszahlung zieht sich lange hin

Es wurden "Laufzeiten" von zehn oder mehr Jahren zugesagt. In Wahrheit kann man nach dieser Frist erstmals kündigen. Die endgültige Auszahlung von Kapital zieht sich über Monate bis Jahre.

Die Modellrechnungen der Fonds zeigen – so sagen Sachverständige –, dass der angekündigte Erfolg nur bei optimalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erzielen war - wenn überhaupt. Rahmenbedingungen, die man aber realistischerweise so nicht hätte annehmen dürfen. Die Banken haben diese Rechnungen entweder nicht geprüft oder wissentlich diese Gefahren den Kunden verschwiegen.

Geschlossene Fonds: hohe Spesen

Die Modellrechnungen enthalten – für Sachverständige unerklärbar – extrem hohe "Weichkosten“. Das sind Ausgaben für Vermarktung, Fremdfinanzierung, Verwaltung und ähnliches - also Spesen. Wer hätte diese Fonds gezeichnet, wenn man klar dargelegt hätte, dass bis zu 21 Prozent des Kapitals für solche Kosten verpuffen?

Doppelte Provision für Banken

Es ist davon auszugehen, dass die Banken von zwei Seiten Provisionen erhalten haben: Da sind zum Einen die hohen Agios (fünf Prozent). Das sind jene Spesen, die die Bank dem Kunden beim Kauf offiziell verrechnet. Da sind zum Anderen hohe Provisionen, die die Bank vom ausgebenden Unternehmen (MPC, HCI, ...) empfangen hat, über die sie nicht aufgeklärt haben.


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Raiffeisen, Volksbanken, Hypo und Privatbanken

Besonders hohes Risiko

Sachverständige sehen in diesen geschlossenen Schiffs- und Immobilienfonds ein besonders hohes Risiko – höher als etwa bei Einzelaktien, Aktien- oder (offenen) Immobilienfonds. Darauf und auf die Besonderheiten einer solchen Unternehmensbeteiligung wurden die Kunden nicht hingewiesen.

Gespräche mit vermittelnden Banken

Der VKI hat im Herbst 2013 im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums den Banken, die seinerzeit geschlossene Immobilien- und Schiffsfonds vermittelt hatten, Gespräche angeboten. Schadenersatzansprüche geschädigter Kunden sollten, so das Ziel, ohne Prozess geregelt werden. Mit einer Reihe von Geldinstituten laufen konstruktive Gespräche. Mit der ERSTE Bank konnte der VKI einen Vergleich erzielen. Andere Banken verweigern Gespräche über generelle Lösungen bei Abgabe eines Verjährungsverzichtes – etwa:

  • Raiffeisen-Regional-Banken in Niederösterreich
  • verschiedene Volksbanken und auch
  • einzelne Hypo- und Privatbanken

Der VKI klagt nun jene Banken wegen systematischer Fehler bei der Vermittlung geschlossener Fonds. Es geht um rund 300 Kunden, bei denen Banken keine Gespräche über eine generelle Lösung führen wollen. Diesen Anlegern bietet der VKI an, ihre Ansprüche dem VKI zum Inkasso abzutreten. Der VKI rechnet mit Abtretungen in Millionenhöhe.

Kosten aufteilen, Risiko verringern

Das Prozesskostenrisiko übernimmt dabei – gegen Erfolgsquote – der deutsche Prozessfinanzierer FORIS. Der VKI wird in den Verfahren von Rechtsanwalt Dr. Schumacher vertreten. Die Teilnehmer tragen nur die Kosten der Sachverhaltsaufnahme durch Dr. Schumacher und einen Anteil der Organisationskosten des VKI. Den Hauptteil der Organisationskosten trägt das BMASK.

Klage oder Verjährung

"Eine Reihe von Banken sind derzeit bemüht, mit uns außergerichtliche Lösungsvorschläge zu entwickeln", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Wenn aber Banken solche Gespräche ablehnen und auch keine Verjährungsverzichte abgeben, dann bleibt den Geschädigten kein Ausweg: Entweder man klagt die Schadenersatzansprüche ein oder diese drohen zu verjähren."

Das Angebot des VKI wendet sich insbesondere an jene Geschädigten, die sich die Kosten eines Gerichtsverfahrens selbst nicht leisten können oder wollen. Also jene Geschädigten, die ohne die Teilnahme an den Sammelklagen ihre Ansprüche durch Verjährung verlieren würden.

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