Kelly’s Gemüsechips „Rote Rüben-Kren“ vermittelten den Eindruck, aus geschnittenen roten Rüben zu sein. Tatsächlich handelte es sich aber um eine Teigmischung. Wir fanden das irreführend und klagten.
Auf der Verpackung der Kelly’s Gemüsechips "Rote Rübe-Kren" stand groß "Knuspriges Gemüse" und "Premium Qualität – Gemüse Chips – hauchdünn gebacken", dahinter waren rote Gemüsechips abgebildet. Tatsächlich handelte es sich aber nicht um gehobelte rote Rüben, sondern um ein Teigprodukt. Die Mehlmischung enthielt nur zu 14 Prozent die angepriesenen roten Rüben – und zwar in Pulverform.
Produktaufmachung irreführend
Der VKI klagte die Kelly GmbH wegen Irreführung. Das Oberlandesgericht Wien gab dem VKI recht. Die Gesamtaufmachung des Produkts lässt hier den Rückschluss auf geschnittenes Gemüse zu. Das Urteil ist rechtskräftig.
Gerade die Verbindung der prominent angebrachten Wortfolge "Gemüse Chips" mit "Premium Qualität" und "hauchdünn gebacken" erweckt eindeutig den Eindruck, dass hier das Gemüse zu Chips gebacken und nicht eine Mehlmischung verarbeitet wird. Die korrekten Angaben im Zutatenverzeichnis ändern nichts an dieser Irreführung, denn die Zutatenliste war im Vergleich zur sonstigen Produktaufmachung unauffällig gestaltet.
Gesamteindruck entscheidend
"Entscheidend bei der Irreführung ist der Gesamteindruck, das heißt, dass durch die Gesamtaufmachung ein falscher Eindruck vermittelt wird", erläutert Barbara Bauer, Juristin im VKI. "Aufgrund der gesamten Aufmachung dieses Produktes und der Bezeichnung als Gemüsechips erwartet der Durchschnittsverbraucher hier gebackene Gemüsescheiben und keine Mehlmischung."