Hier greift das Produkthaftungsgesetz. Es sieht vor, dass Hersteller beziehungsweise Importeur oder Händler für ein fehlerhaftes Produkt haften. Erste Anlaufstelle ist der Händler, bei dem man das Produkt gekauft hat. Ihm gegenüber sind Ansprüche auf Schadenersatz nach dem Produkthaftungsgesetz geltend zu machen. Er sollte auch aufgefordert werden, den Vorlieferanten, Importeur oder Hersteller des Produktes bekannt zu geben. Tut er dies nicht, dann haftet er selbst.
Da die Abwicklung derartiger Schadensfälle erfahrungsgemäß schwierig ist, raten wir im Übrigen, nicht auf eigene Faust vorzugehen, sondern sachkundige Unterstützung (VKI-Beratungsstellen, Arbeiterkammern, Rechtsanwalt) einzuschalten.