Zur Beantragung des Pendlerpauschales benötigt man die exakten Entfernungsangaben von der Wohn- zur Arbeitsadresse. Zur Berechnung steht seit Ende Jänner 2014 der Pendlerrechner des Finanzministeriums zur Verfügung.
Hier finden Sie seit Ende Jänner 2014 den Pendlerrechner des Finanzministeriums. Er ist verpflichtend. Hier finden Sie Erläuterungen zum Pendlerrechner und FAQ.
Für Strecken, die man mit der Bahn zurücklegt, steht die Fahrplanauskunft der ÖBB zur Verfügung (http://fahrplan.oebb.at). Die Daten können allerdings lückenhaft sein, wenn die Strecke einem anderen Betreiber gehört.
Lückenhaftes Beispiel: Wien - Deutschkreutz
Ein Beispiel ist die Verbindung vom Wiener Hauptbahnhof ins burgenländische Deutschkreutz. Ab Ebenfurth wird sie von der Raaberbahn AG betrieben, sodass nur die Strecke Wien–Ebenfurth in der Fahrplanauskunft erfasst ist. Die Lücke schließt bei Bedarf die Personenkassa Wulkaprodersdorf unter 02687 622 24 162.
Pendlerpauschale: Entfernungstabellen online
Bei den Steiermärkischen Landesbahnen kann man über das Kontaktformular auf www.stlb.at/kontakt bei der Abteilung Personenverkehr Auskunft einholen. Die Graz-Köflacher Bahn hat eine Onlineabfrage unter www.gkb.at (> Fahrplan > Fahrplan Bahn > Entfernungstabelle Bahn-km), ebenso die Innsbrucker Verkehrsbetriebe (www.ivb.at > Fahrplan > Fahrplanauskunft) und die Wiener Lokalbahnen (www.wlb.at > Service > Pendlerpauschale > Bahnkilometer).
Montafonerbahn und Salzburger Lokalbahn sind von den ÖBB erfasst, für die Pinzgauer Lokalbahn findet man die Angaben auf dem Fahrplan (www.pinzgauerlokalbahn.at). Auch die Wiener Linien haben übrigens die Entfernungstabellen online: www.wienerlinien.at > Service > Pendlerpauschale.