Zum Inhalt

Internet-Gaunereien: Gratisdienste & Kundenfang - Tipps gegen Abzocke

Mit angeblichen Gratisdiensten und allerlei interessanten Angeboten gehen Firmen im Internet auf Kundenfang. Von Kosten und einem Vertrag ist auf den ersten Blick oft nichts zu merken.

Jugendliche als Betroffene

Das böse Erwachen folgt, wenn eine Rechnung kommt. Hunderte Konsumentinnen und Konsumenten haben sich in den letzten Monaten bei uns gemeldet. Oft betroffen: Jugendliche, die im Internet surfen und „spaßhalber“ derartige Sites anklicken. Hervorgetan hat sich – wie wir aus vielen Leseranfragen wissen – etwa die Firma VitaActive LTD mit den Sites iqfight.de und lebenserwartung.de. Das Amtsgericht München hat dem nun einen Riegel vorgeschoben. Die Firma hatte eine Konsumentin geklagt, die eine Rechnung über 30 Euro für einen Test bei lebenserwartung.de nicht zahlen wollte.

Hinweis auf Kostenpflicht gut versteckt

Nach Prüfung der Website entschied die Richterin, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es um eine kostenpflichtige Leistung geht. Der Hinweis darauf ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gut versteckt. Weil die Website nicht den Anschein erweckt, dass entgeltliche Leistungen angeboten werden, ist die Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam – so das Gericht.

Ersten Prozess gewonnen

Auch der VKI hat bereits ein (allerdings noch nicht rechtskräftiges) Urteil gegen ein solches Unternehmen erreicht: Der VKI klagte im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz die Firma Funquadrat, die auf ihrer Website sim sio.de den Gratisversand von SMS bewarb – das Gratisabo ging aber nach kurzer Zeit in ein kostenpflichtiges über. Besonders problematisch: die Blickfang-Werbung, etwa „100 SMS als Bonus absahnen“, die großteils unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Fehlen von Informationen, die nach dem Fernabsatzgesetz vorgeschrieben sind. Das Gericht gab der Klage nun in allen Punkten statt.

Kein Vertrag - keine Zahlungspflicht

Wer eine Rechnung oder Mahnung erhält, ohne die betreffende Website je besucht zu haben, sollte sich nicht einschüchtern lassen. Da kein Vertrag zustande gekommen ist, besteht auch keine Zahlungspflicht. Kein Vertrag wurde auch abgeschlossen, wenn man die Website zwar besucht und eventuell sogar Daten eingegeben, aber nicht auf „anmelden“ geklickt hat. Oft werden Konsumenten mit der Behauptung einzuschüchtern versucht, die gespeicherte IP-Adresse des Konsumenten würde den Vertragsabschluss beweisen. Das stimmt so nicht. IP-Adressen können manipuliert werden, oder es könnten mehrere Personen Zugriff auf den PC haben. Der Tatsache, dass der Firma IP-Adresse und Daten des Konsumenten bekannt sind, wird daher nicht mehr als eine Indizwirkung zukommen. Die Firma muss den Vertragsabschluss beweisen.

Unzureichend informiert

Hat man tatsächlich auf „anmelden“ geklickt, bietet das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) einen gewissen Schutz vor voreiligen Vertragsabschlüssen im Internet. So müssen Konsumenten bei vielen Internetgeschäften deutlich über die Möglichkeit, dass man vom Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zurücktreten kann, informiert werden. Die Frist beträgt ab der Anmeldung beziehungsweise ab ordnungsgemäßer Rücktrittsbelehrung in Österreich grundsätzlich 7 Werktage – ohne Samstag und Sonntag. Die Frist beginnt beim Warenkauf mit Erhalt der Ware zu laufen, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen aber mit Vertragsabschluss.

Wird überhaupt nicht oder nur mangelhaft über das Rücktrittsrecht belehrt (was gar nicht so selten der Fall ist), verlängert sich in Österreich die Rücktrittsfrist auf drei Monate. Maßgebend ist dabei der Wohnsitz des Konsumenten!

Rücktritt mit eingeschriebenem Brief

Eine Information über das Rücktrittsrecht nur auf der Website selbst oder per Link zu einer anderen Website mit einer solchen Belehrung reicht nicht! Die Rücktrittsbelehrung muss auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen. Eine Website entspricht dieser Anforderung aber nicht. In diesem Fall verlängert sich die Rücktrittsfrist.
Tipp: Wir raten, den Rücktritt am besten mit eingeschriebenem Brief zu erklären. Sie haben letztlich keinen Beweis, dass die Firma die E-Mail tatsächlich erhalten hat. Und wie sonderbar: E-Mails gehen gerade in diesen Fällen gerne „verloren".

Internet-Gaunereien: 10 Tipps für den sicheren Einkauf im Internet

  • Skepsis bei unglaublichen Versprechen: Das klingt zu gut, um wahr zu sein? Seien Sie auf der
    Hut! Auch im Internet hat niemand etwas zu verschenken.
  • Informieren Sie sich über den Verkäufer: Ist aufgrund der Angaben klar, wer Ihr „Gegenüber“ ist? Je mehr Kontaktmöglichkeiten mit dem Vertragspartner, umso besser: etwa per E-Mail, Post oder Telefon.
  • Prüfen Sie genau, was Sie kaufen!  Prüfen Sie die Ware anhand von Abbildungen, Inhaltslisten, Maßangaben oder sonstigen Angaben, die der Verkäufer liefert. Wenn Sie unsicher sind, bitten Sie um weitere Informationen.
  • Lesen Sie die AGB: Ein seriöser Verkäufer wird die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verständlich formulieren und nicht auf der Homepage „verstecken“.
  • Vorsicht bei Vorauskasse: Bei Vorauszahlung besteht immer die Gefahr, dass der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und der Konsument seinem Geld oder der Ware nachlaufen muss. Prüfen Sie die Zusatzspesen: Der Endpreis sollte deutlich angegeben sein. Achten Sie auf mögliche Mehrkosten, etwa durch Wechselkursgebühren (bei Nicht- Euro-Ländern), Steuern, Versandkosten, Zoll etc.
  • Rücktrittsrecht: Bei Onlinebestellungen haben Sie in vielen Fällen ein Rücktrittsrecht (innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt der Ware oder ab Anmeldung bei Dienstleistungen).
  • Rücksendung : Grundsätzlich hat der Unternehmer die Rücksendekosten zu tragen, soferne nichts anderes vereinbart wurde.
  • Unterlagen ausdrucken und aufheben : Drucken Sie alle  Angaben rund um den Bestellvorgang aus und legen Sie diese ab. Im Streitfall haben Sie dann bessere Karten.
  • Reklamieren : Bei Ungereimtheiten setzen Sie sich am besten sofort mit dem Vertragspartner in Verbindung. Wenn Sie Unterstützung im Reklamationsfall brauchen, wenden Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum des VKI.

Internet-Gaunereien: Tipps gegen Abzocke; Vorsicht!

U.a. über diese Websites gibt es derzeit Beschwerden:

  • hausaufgaben-heute.com; sms-heute. com; witze-heute.com; vornamen-heute. com und Ähnliche (GbR Schmidtlein)
  • iqfight.de; lebenserwartung.de (Vita Active Ltd.)
  • esims.at; testcars.de; lebensprognose.de; produktprüfer.com (Internet Service AG)

Internet-Gaunereien: Tipps gegen Abzocke; Hilfe und Infos

Rechtliche Infos und Musterbriefe auf www.verbraucherrecht.at
und auf www.europakonsument.at

Weitere Infos im Netz : www.bmsk.gv.at und www.ombudsmann.at

Telefonische Beratung: Hotline des Europäischen Verbraucherzentrums: 0810 810 225 (Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr) – aus ganz Österreich zum Regionaltarif.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Pelzankauf mit Gold: Vorsicht vor Betrugsfalle

Pelzankauf mit Gold: Vorsicht vor Betrugsfalle

Fahrende Händler werben österreichweit auf Flugblättern mit Pelz- und Schmuckankauf. Die Überraschung lauert im Kleingedruckten: Pelz und Leder verkaufen kann nur, wer auch bereit ist, Gold zu veräußern.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang