Ein neues Gesetz schützt die Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen vor menschenunwürdiger Behandlung und Ausbeutung.
Skandale alarmierten die Öffentlichkeit
Skandalfälle alarmierten in der Vergangenheit die Öffentlichkeit. Da gab es halbseitig gelähmte Patienten, die nicht gefüttert wurden. Wenn sie sich nicht helfen konnten, wurde das Essen einfach abserviert und in der Pflegedokumentation vermerkt „Patientin appetitlos“. Nicht nur in einem Fall gab es Gewichtsverluste bis zu zehn Kilo und schließlich Lebensgefahr für die Patienten. Einer Patientin wurden drei Monate lang die Zehennägel nicht geschnitten, bis das Foto eines bis zur Klaue verstümmelten Fußes die Öffentlichkeit alarmierte.
An den Stuhl gebunden
Patienten wurden zur Erleichterung für das Pflegepersonal einfach ins Gitterbett gesteckt oder an einen Stuhl gebunden. Natürlich gibt es Landesgesetze, denen zufolge derartige Zustände eigentlich unzulässig wären, aber die Kontrolle der Behörden ist unzulänglich, und selbst aktive Angehörige konnten gegen die Missstände nichts unternehmen. Der Heimvertrag sah zwar mitunter vor, dass der Patient oder seine Angehörigen monatlich 2000 bis 3000 Euro bezahlen müssen, aber es war nirgends geregelt, was der Heimträger dafür an Leistungen zu erbringen hat.
Verpflichtend schriftliche Heimverträge
60.000 Konsumenten haben seit 1. Juli 2004 neue Rechte. Das Heimvertragsgesetz – im Wesentlichen eine Novelle des Konsumentenschutzgesetzes – ist in Kraft getreten. Damit hat jeder Heimbewohner aufgrund eines Bundesgesetzes einen Rechtsanspruch auf eine schriftliche Ausfertigung seines Heimvertrages. Die Ausfolgung eines solchen Vertrages kann notfalls bei Gericht durchgesetzt werden. Neue Verträge regeln die Rechte und Pflichten nicht nur der Heimbewohner, sondern auch der Heimträger.