Verbesserung verlangen
Als erstes sollten Sie die Verbesserung verlangen, also dass die Arbeiten nochmals und diesmal ordentlich erledigt werden. Sollte dies undurchführbar sein, etwa weil der Boden ein neuerliches Abschleifen nicht vertragen würde, ist eine so genannte Preisminderung am sinnvollsten. Dann bezahlen Sie weniger als ursprünglich vereinbart. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß des Schadens.
20 bis 40 Prozent Preisminderung
Allerdings sollten Sie berücksichtigen, dass ein Teil der Arbeiten wahrscheinlich ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Unserer Erfahrung nach sind in solchen Fällen sehr oft nur 20 bis 40 Prozent Preisminderung angemessen. Sollten Sie sich mit der Firma nicht einigen, muss eventuell das Gericht mit einem Sachverständigengutachten Klarheit schaffen. Ganz wichtig: Machen Sie Ihre Ansprüche an die Firma mit eingeschriebenem Brief geltend!