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Geldanlage: Sparbuchzinsen - Ab ins Minus?

Wer sein Geld aufs Sparbuch legt, geht wohl davon aus, dass es sich – vielleicht zu mickrigen Zinsen, aber doch – vermehrt. Jetzt stellt sich heraus: Auf Ihrem Sparbuch könnte das Geld sogar weniger werden!

Undurchsichtige Zinsanpassung

Kennen Sie das? Da eröffnet man ein Sparbuch mit variablen Zinsen und vereinbart einen guten Zinssatz, über die Jahre ändert sich der nach und nach. Irgendwann verliert man die Kontrolle und zurück bleibt das Gefühl: Nach unten gingen die Anpassungen immer schneller als nach oben.

OGH-Urteil

Die gute Nachricht: Banken können Zinssätze für variabel verzinste Sparprodukte nicht mehr „nach Belieben“ ändern. Das ist der Kern eines OGH-Urteils, das der VKI (im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Generationen) schon im Vorjahr als Erfolg verbuchen konnte. Nach einer längeren „Schrecksekunde“ haben Österreichs Banken als Reaktion auf die OGH-Entscheidung Zinsanpassungsklauseln für variabel verzinste Sparprodukte eingeführt.

Null- und Minuszinsen

Doch auch die neuen Klauseln haben Tücken: Ein erster Überblick zeigt, dass die Banken mit der absoluten Veränderung des jeweiligen Indikators (wie Euribor oder Leitzins) rechnen. Und das führt theoretisch auch zu Perioden mit Null- und sogar Minus-Zinsen. Beispiel: Wenn der Indikator bei 5 Prozent liegt und man einen Zinssatz von 2 Prozent vereinbart, dann führt ein Absinken des Indikators um 2,5 Prozent zu einem Sinken des Zinssatzes um 2,5 Prozent – im Ergebnis müsste also der Kunde der Bank 0,5 Prozent Zinsen zahlen – dafür, dass er ihr sein Geld borgt!

Zinsuntergrenze vielfach bei 0,125 Prozent

Die Banken beteuern, dass dies nicht so gemeint sei. Man werde eine Zinsentalfahrt bei einer Untergrenze, die bei vielen Banken bei 0,125 Prozent liegt (bzw. Vereinbarungssache ist), stoppen. Dabei ginge es auch einfacher, nämlich mit der relativen Methode. Um beim gleichen Beispiel zu bleiben: Das Absinken des Indikators auf 2,5 Prozent (also ein Absinken um 50 Prozent) würde dann zu einer Kürzung des Zinssatzes um 50 Prozent, also auf 1 Prozent führen; es gäbe weder Null- noch Minuswerte.

Banken müssen nachzahlen

Nach dem OGH-Urteil müssen Banken nun auch rückwirkend Nachzahlungen bei zu niedrig verzinsten Einlagen leisten. Damit wird auch die Berechnungsmethode für bereits bestehende Sparbücher eine spannende Sache. Frau S. etwa kam aus dem Staunen nicht heraus, als sie bei ihrer Bank eine – von uns berechnete – Zinsnachzahlung in Höhe von 750 Euro urgierte und die Antwort bekam, dass eigentlich die Bank noch Zinsen im Ausmaß von 3500 Euro beanspruchen könne. Erklärung: Die Bank hatte über lange Perioden mit den ominösen Minus-Zinsen gerechnet. Zu Unrecht, schließlich kann man wohl keinem Sparer zumuten, sein Geld zu Null Zinsen der Bank zu überlassen, geschweige denn, dafür auch noch selbst an die Bank Zinsen leisten zu müssen.

Verhandeln ohne Eile

Die Frage der richtigen Nachrechnung von Sparzinsen wird daher letztlich in Musterprozessen des VKI von den Gerichten zu entscheiden sein. Bis zur Klärung raten wir Sparern, die Zinsgestaltung ihrer Bank auf www.verbraucherrecht.at  (kostenlos) abzuschätzen und – im Fall von Unstimmigkeiten – mit der Bank eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Zeitdruck gibt es dafür nicht. Sie können getrost Gerichtsentscheidungen abwarten: Der Anspruch auf Nachzahlung korrekter Zinsen verjährt erst nach 30 Jahren.

Nachrechnen gegen Gebühr?

Fest steht, dass Banken den Zinssatz nicht ändern können, wie es ihnen passt. Das hält manche Institute jedoch nicht davon ab, für das Nachrechnen eine Gebühr zu verlangen. Ob das rechtlich gesehen zulässig ist, ist umstritten. Klar ist jedenfalls: Wenn der Kunde auch nur einen Cent zu wenig bekommen hat, dann sind die Kosten für die Nachberechnung in jedem Fall vom Geldinstitut zu tragen.

Das können Sparer tun

Hat mein Geldinstitut richtig gerechnet?

Auf www.verbraucherrecht.at können Sie selbst – kostenlos – die Zinssätze aus Ihrem Sparbuch (ab 1.1.1994) eingeben und abschätzen, ob die von der Bank gewährten Zinsen dem Geld- und Kapitalmarkt entsprochen haben. Laufen die Kurven weitgehend parallel, dann hat die Bank korrekt angepasst. Laufen die Kurven stark auseinander, dann könnten Sie einen Anspruch auf Nachzahlungen haben. (Wenn Sie keinen Internetzugang haben, können Sie – nach Terminvereinbarung unter Tel. 01/588 77-0 – in unser Beratungszentrum kommen. Dieser Service kostet 10 Euro.)

Wenn nein, wie hoch könnte die Nachzahlung sein?

Ergibt eine erste Abschätzung, dass Ihnen Zinsen vorenthalten worden sein könnten, dann können Sie Ihr Sparbuch von uns nachrechnen lassen. Wir benötigen dazu eine vollständige Kopie Ihres Sparbuches und einen schriftlichen Auftrag (kontaktieren Sie uns über www.verbraucherrecht.at  oder telefonisch unter 01/588 77-320). Kostenbeitrag 30 Euro.

Wichtig: Wir machen eine Nachrechnung nur, wenn die Einlage irgendwann mindestens 7500 Euro betragen hat. Diese Aktion wird vom BMSG unterstützt, die Zahl der möglichen Nachrechungen ist aber begrenzt. Das Angebot gilt sozusagen nur „solange der Vorrat reicht”.

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