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Geldanlage auf Kredit - Ihr Risiko, Herr Kunde!

Auch renommierte Bankhäuser dürfen sich dumm stellen, wenn sich einmal ein heißer Anlagetipp als Flop herausstellt.

Herr Mooshammer 1) ist Stammkunde in der Filiale einer renommierten Großbank im Salzkammergut. Als sein Anlageberater erwähnt, wie viel Ertrag eine Veranlagung in Optionen abwerfe, bedauert er, dass er kein Geld flüssig hat. „Ist nicht nötig“, meint darauf der findige Bankangestellte, „wir bieten Ihnen einen Überziehungsrahmen. Damit können Sie kurzfristig Geld zum Ankauf einer Option ausleihen, nach Gewinn bringendem Verkauf ein paar Wochen darauf zahlen Sie das Geld zurück, und den Rest investieren Sie in den Ankauf der nächsten Option.“

Verlockend

Das klingt tatsächlich verlockend: Ohne Geld zu besitzen, legt man es an und bekommt bereits nach wenigen Wochen so viel Ertrag, wie man bei konservativer Geldveranlagung nicht einmal in Jahren erhalten würde. Unnötig zu erwähnen, dass sich Herr Mooshammer um nichts selber zu kümmern hätte. Die Bank würde die Abwicklung übernehmen, er müsste lediglich bei jedem Kauf oder Verkauf einer Option seine Zustimmung geben. Als der in Geldgeschäften nicht unerfahrene Bankkunde noch immer zögert, gebraucht der Berater ein schwer zu entkräftendes Argument: „Denken Sie doch an die Kompetenz unseres Hauses in Sachen Vermögensverwaltung, wir sind auf allen Kapitalmärkten der Welt zu Hause. Glauben Sie, wir könnten es uns leisten, unseren Kunden dubiose Anlageempfehlungen zu geben?“

Leere Versprechungen

So willigt Mooshammer schließlich doch in das Kredit finanzierte Optionsgeschäft ein. Anfänglich sich ergebende Verluste werden vom Bankangestellten damit erklärt, dass es sich dabei um eine nicht vorhersehbare kurzfristige Entwicklung handle, die Verluste würden aber schnell wieder wettgemacht sein.

Negativer Trend

Doch der negative Trend sollte anhalten. Binnen kurzer Zeit ist ein Minussaldo von über 600.000 Schilling aufgelaufen. Nun wird die Bank nervös, sie trennt sich von dem Mitarbeiter, der Mooshammer beraten hat und fordert Mooshammer auf, den Schuldenstand in Raten zu begleichen.

Ahnungslose Anlageberater

Der treue Bankkunde versteht die Welt nicht mehr. Er will von der Bank wenigstens einen Teil des Schadens ersetzt bekommen. Die Bank reagiert darauf empört: Mooshammer bekommt einen geharnischten Brief von der Landesdirektion seiner Bank: Er, Mooshammer, sei bekannt als einer, der seit Jahren regelmäßig Wertpapiergeschäfte tätige. Er wüsste sehr wohl um das Risiko von Optionen Bescheid. Die Bankmitarbeiter müssten erst die Börsenkommentare in einschlägigen Publikationen studieren, um mit ihm, Mooshammer, überhaupt auf gleicher Ebene sprechen zu können. Die Bank weist somit den Vorwurf entschieden zurück, sie hätte den Kunden in ein Spekulationsabenteuer getrieben. Sie fordert ihn vielmehr auf, die Ratenzahlungen zur Begleichung der Schuld unverzüglich aufzunehmen.

Tatsächlich hat der Betroffene keine Chance, den Schaden ersetzt zu bekommen. Es gibt oberstgerichtliche Entscheidungen, wonach eine nur allgemeine Aufklärung über das Risiko beim Ankauf von Optionen für ausreichend erachtet wird. Über ein konkretes Geschäft muss die Bank nicht speziell aufklären. Dem Bankkunden kann zugemutet werden, dass er selbst seine wirtschaftlichen Interessen ausreichend zu wahren weiß.

Wertpapieraufsichtgesetz

Das Wertpapieraufsichtsgesetz, das seit 1997 in Kraft ist, hat an dieser Rechtsauffassung grundsätzlich nichts geändert. Es hat lediglich eine Klarstellung darüber gebracht, wie die Banken ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen haben. Praktisch ist es sogar schwieriger geworden, Schadenersatz geltend zu machen.

Denn, durch das Wertpapieraufsichtsgesetz aufgerüttelt, sind so gut wie alle seriösen Banken und Vermögensberater dazu übergegangen, sich von ihren Kunden schriftlich bestätigen zu lassen, dass sie über das Risiko von Kapitalanlagen informiert wurden. Mit dieser Risikoerklärung in der Hand sind sie aus dem Schneider. Auch wenn der Berater dem genervten Kunden eine mehrseitige Erklärung mit den Worten vor die Nase geknallt hat: „Sie brauchen nur hier unterschreiben, und dann ist alles geregelt.“

Auch wir können in solchen Fällen kaum helfen, weil der Nachweis, dass der Anlageberater unseriöse Versprechungen gemacht hat, schwer zu erbringen ist.

1) Name von der Redaktion geändert.

Hochriskante Wertpapierkäufe sollten Sie niemals auf Kredit tätigen. Spekulieren Sie nur in solcher Höhe, dass Sie einen Totalverlust ohne Einschränkung Ihres Lebensstandards wegstecken können.

Gehen Sie nicht allein zu einem Beratungsgespräch, dann haben Sie im Ernstfall einen Zeugen. Wichtige Aussagen („sicherer Ertrag“, „kein Risiko“...) vom Berater schriftlich bestätigen lassen.

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