Herr Mooshammer 1) ist Stammkunde in der Filiale einer renommierten Großbank im Salzkammergut. Als sein Anlageberater erwähnt, wie viel Ertrag eine Veranlagung in Optionen abwerfe, bedauert er, dass er kein Geld flüssig hat. „Ist nicht nötig“, meint darauf der findige Bankangestellte, „wir bieten Ihnen einen Überziehungsrahmen. Damit können Sie kurzfristig Geld zum Ankauf einer Option ausleihen, nach Gewinn bringendem Verkauf ein paar Wochen darauf zahlen Sie das Geld zurück, und den Rest investieren Sie in den Ankauf der nächsten Option.“
Verlockend
Das klingt tatsächlich verlockend: Ohne Geld zu besitzen, legt man es an und bekommt bereits nach wenigen Wochen so viel Ertrag, wie man bei konservativer Geldveranlagung nicht einmal in Jahren erhalten würde. Unnötig zu erwähnen, dass sich Herr Mooshammer um nichts selber zu kümmern hätte. Die Bank würde die Abwicklung übernehmen, er müsste lediglich bei jedem Kauf oder Verkauf einer Option seine Zustimmung geben. Als der in Geldgeschäften nicht unerfahrene Bankkunde noch immer zögert, gebraucht der Berater ein schwer zu entkräftendes Argument: „Denken Sie doch an die Kompetenz unseres Hauses in Sachen Vermögensverwaltung, wir sind auf allen Kapitalmärkten der Welt zu Hause. Glauben Sie, wir könnten es uns leisten, unseren Kunden dubiose Anlageempfehlungen zu geben?“