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Geld schenken - Milde Gaben für den Nachwuchs

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Jetzt haben Sie die letzte Chance, Sparbücher steuerfrei weiterzugeben.

Die gute Nachricht kam zu Silvester. „Die Frist für die steuerfreie Schenkung von Sparbüchern wird um ein Jahr verlängert, das bedeutet, dass österreichische Sparbücher bis 31. Dezember 2003 steuerfrei ihren Besitzer wechseln können“, lautete die Frohbotschaft aus dem Finanzministerium.

Geld schenken ohne Grenzen

Zwar muss diese Entscheidung noch parlamentarisch abgesegnet werden, ehe sie gilt. Doch das ist wohl nur noch reine Formsache. Omis und Opas, Mamis und Papas, Tanten und Onkel, die ihren Liebsten gelegentlich oder regelmäßig finanziell unter die Arme greifen, sollten also bald handeln. Denn die Möglichkeit, Geldvermögen völlig legal zu verschenken, wird es ab 2004 in dieser Form nie mehr geben, sind sich alle Experten einig. Die noch gültige Regelung hat weitere Vorteile: Die Höhe des Sparguthabens, das weitergegeben wird, ist nach oben hin völlig unbegrenzt. Und: Schenkende und Beschenkte müssen nicht miteinander verwandt sein. Sie können genauso gut Ihrer unentbehrlichen Putzhilfe ein Sparbuch als kleines Extra-Dankeschön für treue Dienste überreichen.

Umschreiben lassen

Seit 2. November 2000 gibt es keine anonymen Sparbücher mehr. Daher können Sie das Sparbuch dem oder der Beschenkten nicht einfach in die Hand drücken. Sinnvoll ist folgende Vorgangsweise: Entweder eröffnen Sie das Sparbuch gleich auf den Namen des zu Beschenkenden, oder Sie lassen ein bestehendes Sparbuch auf den neuen Namen umschreiben. In beiden Fällen ist eine Legitimierung mit Ausweis nötig. Um Nachweisprobleme zu vermeiden, sollte die Schenkung auch durch einen schriftlichen Schenkungsvermerk dokumentiert werden. Dieser enthält: Namen von Geschenkgeber und -nehmer sowie Bank, Nummer des Sparbuches und auf wen es lautet, aktuellen Guthabensstand, Datum der Übergabe sowie die Unterschrift des Gebers.

Schenkungsvermerk kopieren

Es empfiehlt sich, das Sparbuch oder – falls es aufgelöst wird – eine Kopie davon sowie den Schenkungsvermerk für spätere Nachfragen aufzuheben. Beispielsweise könnte das Finanzamt der jungen Frau, die sich mit dem Geld ihrer Lieblingstante ein prächtiges Haus baut, irgendwann lästige Fragen stellen. Wo doch bekannt ist, dass sie mit ihrem mickrigen Gehalt keine großen Sprünge machen könnte. Neider und Vernaderer lauern leider überall. Ein solches Papier nimmt jedem Fahnder den Wind aus den Segeln. Keineswegs sollten Sie aber bei der Schenkung den Fehler begehen, auf dem Schenkungsvermerk einen Zweck anzugeben, etwa „Zuschuss zum Hausbau“. Nach Ansicht des Fiskus liegt dann eine – steuerpflichtige! – Schenkung des betreffenden Gegenstandes vor.

Umschichten hat Vorteile

Nicht befreit von der Schenkungssteuer sind: Bargeld, ausländische Sparbücher, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Investmentfondsanteile, ebenso Überweisungen auf das Konto des Beschenkten. Um die letzte Chance zur steuerfreien Finanzspritze für den Nachwuchs oder andere liebe Leute zu nutzen, muss das vorgesehene Kapital auf ein Sparbuch umgeschichtet werden. Allerdings kann es beim derzeitigen Börsetief Verluste bringen, wenn man einen Fonds ungünstig verkauft.

Der Erbschaftssteuer entkommen

Wer die Kapitalweitergabe auf später verschieben will, sollte vorsorgen und das zu vererbende Geld so anlegen, dass Kapitalertragsteuer anfällt, also auf inländische Sparbücher, ein Girokonto oder auf ein entsprechendes Wertpapierdepot. Dann, und nur dann, fällt keine Erbschaftssteuer an. Ab 2004 ist dieser Weg voraussichtlich der kostengünstigste, denn für geschenkte Sparbücher wird Schenkungssteuer zu berappen sein. Hier gelten die gleichen Steuerklassen wie bei der Erbschaftssteuer. Die sind vom Verwandtschaftsgrad abhängig. Schummeln wird vermutlich nicht funktionieren. Es gibt ja keine anonymen Sparbücher mehr. Und die Leute vom Finanzamt sind auf der Jagd nach Steuersündern recht einfallsreich…

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