Umschichten hat Vorteile
Nicht befreit von der Schenkungssteuer sind: Bargeld, ausländische
Sparbücher, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Investmentfondsanteile,
ebenso Überweisungen auf das Konto des Beschenkten. Um die letzte Chance zur
steuerfreien Finanzspritze für den Nachwuchs oder andere liebe Leute zu nutzen,
muss das vorgesehene Kapital auf ein Sparbuch umgeschichtet werden. Allerdings
kann es beim derzeitigen Börsetief Verluste bringen, wenn man einen Fonds
ungünstig verkauft.
Der Erbschaftssteuer entkommen
Wer die Kapitalweitergabe auf später verschieben will, sollte vorsorgen und
das zu vererbende Geld so anlegen, dass Kapitalertragsteuer anfällt, also auf
inländische Sparbücher, ein Girokonto oder auf ein entsprechendes
Wertpapierdepot. Dann, und nur dann, fällt keine Erbschaftssteuer an. Ab 2004
ist dieser Weg voraussichtlich der kostengünstigste, denn für geschenkte
Sparbücher wird Schenkungssteuer zu berappen sein. Hier gelten die gleichen
Steuerklassen wie bei der Erbschaftssteuer. Die sind vom Verwandtschaftsgrad
abhängig. Schummeln wird vermutlich nicht funktionieren. Es gibt ja keine
anonymen Sparbücher mehr. Und die Leute vom Finanzamt sind auf der Jagd nach
Steuersündern recht einfallsreich…