Das Fitness-Studio verlangte 199 Euro für die Kündigung. Wir konnten helfen. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Im Mai 2016 hatten Frau Plank und ihr Partner mit Fitness Pur Zwei-Jahres- Verträge abgeschlossen. Im November 2016 kündigte Frau Plank beide Verträge wegen gesundheitlicher Probleme ihres Partners. Fitness Pur bestätigte die Kündigungen per Mai 2017, forderte aber wegen vorzeitiger Vertragsauflösung je 199 €.
2-Jahres-Bindung unzulässig
Wir wiesen Fitness Pur darauf hin, dass eine 24-monatige Bindung bei Fitnessverträgen laut Oberstem Gerichtshof grundsätzlich unzulässig ist. Zwar räumt Fitness Pur ein Kündigungsrecht ein, die damit verbundene "Vertragsstrafe“ in Höhe von 199 € bewirkt jedoch erst recht wieder eine unangemessen lange Vertragsbindung.
Fitness Pur bestätigte auf unsere Intervention hin die Kündigungen mit Mai 2017 und verzichtete auf die Vertragsstrafen.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
- Lesen Sie auch: Holmes Place: Vorzeitige Kündigung - Unzulässige Vertragsklausel
- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratung.
- Hier finden Sie alle Artikel aus "Ein Fall für Konsument" auf konsument.at