Einjahresvertrag mit dem Fitnesstudio Fit Fabrik. Alles im Voraus bezahlt. Dann eine Rechnung in der Höhe von 649,30 €. Gibt es Kündigungsfristen, die er hätte einhalten müssen? - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Mag. Irene Randa.
Herr Hinterleitner hatte mit dem Fitnessstudio Fit Fabrik einen Einjahresvertrag abgeschlossen und den gesamten Beitrag im Voraus bezahlt. Nach 12 Monaten war der Vertrag seiner Meinung nach beendet. Er ging nicht mehr in das Studio und zahlte keine weiteren Beiträge ein. Doch ein halbes Jahr später forderte der Rechtsanwalt der FVZ Fitness Betriebs GmbH (Fit Fabrik) von Herrn Hinterleitner 649,30 € (Mitgliedsbeiträge für 12 Monate, Mahnspesen, Anwaltskosten).
AGB geprüft-Intervention erfolgreich
Wir stellten klar, dass in den AGB des Unternehmens zwar Kündigungsfristen für unbefristete Verträge festgelegt waren, dort aber auch stand, dass bei Vorauszahlung des gesamten Jahresbeitrags die Vertragslaufzeit der Vorauszahlung als akzeptiert gelte und die Kündigungsfristen nicht mehr zur Anwendung kämen. Unsere Intervention war erfolgreich. Die Forderung wurde ausgebucht.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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