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Erben und Vorsorge - Klare Regeln

Möchte man vermeiden, dass nach dem eigenen Ableben die Familie zerbricht, so braucht es oft mehr als nur Verfügungen über die Vermögensaufteilung.

Häufig beginnen Konflikte schon eine ganze Weile vorher. Das gilt insbesondere dann, wenn man in seiner letzten Zeit viel Unterstützung benötigt, eventuell auch nicht mehr allein entscheiden kann.

Klare Regeln, weniger Diskussionen

Je klarer die Regeln, desto weniger Diskussionsspielraum. Müssen Angehörige Fragen klären wie Heimunterbringung oder nicht, externe Pflegekraft oder Eigenleistungen, lebenserhaltende Maßnahmen setzen oder Abschied nehmen, so birgt das mitunter gehörige Sprengkraft im nahen Umfeld. Haben jene, für die entschieden werden muss, zeitgerecht rechtsgültige Anweisungen verfasst, wird emotionsgeladenen Fragen – wer denn nun „wichtiger“ sei, wer die betroffene Person am besten kenne, wer aus diesem oder jenem Grund das Recht zu entscheiden habe – der Boden entzogen. Und man nimmt den Angehörigen auch viel nervenzehrende Entscheidungsverantwortung ab. Sich nicht permanent Gedanken machen zu müssen, ob die Mama das denn so will, der Papa sich mit der für ihn getroffenen Entscheidung wohlfühlt, entlastet die Betreuenden sehr.

Eigene Entscheidungen treffen

So weit wie möglich selbst entscheiden. Im Erwachsenenschutz gab es in den letzten Jahren einige juristische Änderungen, die den Menschen, für die gesorgt werden soll, mehr Rechte einräumen als früher. So sollen auch Ängste abgebaut werden, sich, solange es noch geht, aktiv für die eine oder andere Form der Unterstützung zu entscheiden.

Gesetzliche Instrumente

Die gesetzlich definierten Instrumente sind:

Vorsorgevollmacht

Eine solche erstellt man bei einem Erwachsenenschutzverein, Notar oder Rechtsanwalt, solange man geistig noch nicht beeinträchtigt ist. Man kann mit wenigen Ausnahmen frei wählen, wen man mit welchen Aufgaben betrauen möchte, etwa den Sohn mit medizinischen Belangen, die beste Freundin mit der Verwaltung der Finanzen. Damit die Vollmacht in Kraft tritt, muss der Anlassfall eintreten UND der Anlassfall muss im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden.

Gewählte Erwachsenenvertretung

Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht ist vor allem, dass diese Vertretung von Personen bestimmt wird, die bereits eingeschränkt sind. Sie kann daher sofort in Kraft treten.

Gesetzliche Erwachsenenvertretung 

Darum können bestimmte Angehörige ansuchen, wenn man selber nicht mehr klar zu entscheiden vermag. Angehörige in diesem Sinn sind: Eltern und Großeltern, volljährige Kinder und Enkelkinder, Geschwister, Nichten und Neffen, Ehegatten oder eingetra­gene Partner und Lebensgefährten, wenn diese seit mindestens drei Jahren im gemeinsamen Haushalt leben. Hier bestimmt man nicht mehr selbst, wer welche Auf­gaben übernimmt. Man kann aber vorab ­einen Widerspruch gegen einzelne Personen im ÖZVV eintragen lassen.

Gerichtliche Erwachsenenvertretung früher: Sachwalterschaft) 

Diese verfügt grundsätzlich das Gericht. Hat jemand in ­einer Erwachsenenvertreter-Verfügung jedoch Personen für die Vertretung genannt oder ausgeschlossen, muss sich das Gericht daran halten. Mit Ausnahme der gericht­lichen Erwachsenenvertretung können sie von der betroffenen Person jederzeit widerrufen werden. In allen Fällen kontrolliert das Gericht die Erwachsenenvertreter. Stellt das Gericht fest, dass die vertretende Person nicht in der Lage ist, ihren Aufgaben aus­reichend nachzukommen, muss es diese Person gegebenenfalls abberufen und ­jemand anderen einsetzen.

Entgelt für Betreuende 

Mit der Erbrechtsnovelle 2017 wurde pflegenden ­An­gehörigen die Möglichkeit eröffnet, im ­Nachlassverfahren Ansprüche für geleistete ­Dienste anzumelden. Diese schmälern das Erbteil möglicher anderer Erben – ein weiteres Thema für heftige Auseinandersetzungen. Im Rahmen der Vorsorgevollmacht kann man selbst ein Entgelt für diejenigen, die ­einen unterstützen, festlegen. Schließlich ist Entgelt auch eine Form von Wertschätzung. Und Wertschätzung macht bekanntlich jede Arbeit leichter. Später können dann keine ­Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

Buchtipp: Erben ohne Streit

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8. Auflage, 172 Seiten

Egal ob nach einem Todesfall ein großes oder ein kleines Vermögen den Besitzer wechselt: Es gibt kaum einen Rechtsbereich, in dem es derart oft zu Streitigkeiten kommt. Doch das muss nicht sein.

Konflikte vermeiden, Vorbereitungen treffen

Mit klaren Vorkehrungen für den Ernstfall ist die Grundlage geschaffen, um Konflikte möglichst zu vermeiden. Dieses Buch führt auf leicht verständliche Art in alle Belange des Erbens und Vererbens ein.

Unter Berücksichtigung aller neuen gesetzlichen Regelungen informiert es über die Gültigkeit von Testamenten, gesetzliche Erbfolge, Schenkung sowie den Ablauf von Verlassenschaftsverfahren und erklärt anhand von Fragen aus der Praxis, was auf den ersten Blick komplizierte Bestimmungen bedeuten.

www.konsument.at/erben-ohne-streit

Aus dem Inhalt

  • Wie man ein Testament verfasst
  • Was zur Verlassenschaft zählt
  • Die Aufgaben des Notars
  • Die Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens
  • Nützliche Vollmachten und Verfügungen
  • Erbrecht und Wohnen

 

Vielen fällt es schwer, sich mit dem Thema Sterben auseinanderzusetzen. Doch wer für den Todesfall Vorsorge trifft, kann seine Wünsche über den Tod hinaus leben lassen und den Angehörigen eine große Last abnehmen. (Cover: Hoy/VKI)

 

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