Die Steuerreform 2015 und das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 bringen in den nächsten Jahren einige Änderungen, wenn es ums Erben und Vererben geht.
Es hat ja schon einige Jahre auf dem Buckel, das österreichische Erbrecht. 1797 wurden die wesentlichen – und heute noch gültigen! – Regeln erstmals im Westgalizischen Gesetzbuch niedergeschrieben. Eine sanfte Anpassung an die Gegenwart ist also immer wieder geboten. Mit der aktuellen Novelle wurde unter anderem die Sprache modernisiert – und demokratisiert. Beispielsweise ist der Begriff "Pflichtteilsberechtigter" wohl allgemein verständlich, während bislang vermutlich vor allem Juristen wussten, dass genau das unter einem "Noterben" zu verstehen ist.
Letzter Wille: Anforderungen verschärft
Neue Formvorschriften gibt es beim Verfassen einer letztwilligen Verfügung. Ziel ist, sie sicherer vor Verfälschungen durch Dritte zu machen und eine Beeinflussung durch künftige Nutznießer möglichst zu unterbinden.
Schreibt jemand seinen letzten Willen nicht mit der Hand, sondern tippt ihn in den Computer oder in die Schreibmaschine, so muss künftig trotzdem ein handschriftlicher Vermerk "Mein letzter Wille" oder "Mein Testament" oder Ähnliches draufstehen. Die Zeugen müssen künftig nicht nur unterschreiben, sie müssen auch ihren Namen und das Geburtsdatum dazuschreiben sowie einen Satz wie "als Testamentszeuge" oder "Ich bezeuge den letzten Willen von ...".
Neutrale Zeugen
Die verfassende Person sowie alle Zeugen müssen gleichzeitig im Raum sein. Ausdrücklich ausgeschlossen als Zeugen sind künftig Personen, zu denen ein Abhängigkeitsverhältnis auch nur bestehen könnte. Das wären etwa gesetzliche Vertreter oder Vorsorgebevollmächtigte von Personen sowie vertretungsbefugte Organe, Gesellschafter oder andere Verantwortliche juristischer Personen oder von Gesellschaften, die bedacht werden.
Beispiel: Der Angestellte des Pflegeheims, in dem man sich befindet und dem man etwas hinterlassen möchte, ist kein gültiger Zeuge. Diese Regelungen gelten für letztwillige Verfügungen, die nach dem 31.12.2016 verfasst werden. Alte Testamente behalten weiterhin ihre Gültigkeit.