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Autobahnmaut in Italien - Späte Mahnung

Wenn man in Italien die Autobahnmaut per Bankomat- oder Kreditkarte bezahlen will, kann es sein, dass sich der Schranken öffnet, obwohl die Bezahlung nicht funktioniert hat, warnt das Europäische Verbraucherzentrum Wien.

Viele Konsumenten erhalten derzeit Mahnungen eines österreichischen Inkassobüros für angeblich nicht bezahlte Mautgebühren aus dem Jahr 2008. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Bezahlung der Gebühren per Bankomat- oder Kreditkarte nicht funktioniert hatte.

Daher sollte man nach dem Bezahlvorgang an der Mautstelle unbedingt den erhaltenen Beleg prüfen. Sollte unter dem Punkt „Modalità di Pagamento“ ein „R“ stehen, so bedeutet dies, dass die Maut nicht bezahlt wurde. Dann sollte man unbedingt eine Betreuungsperson der Mautstelle oder einen Punto Blu (Maut-Service-Stelle) kontaktieren. Denn nicht bezahlte Mautgebühren verjähren in Italien erst nach zehn Jahren!

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