Wir vom VKI gehen gegen Unternehmen vor, die sich nicht an das Gesetz halten. Dabei machen wir selbst vor Weltkonzernen nicht Halt, wie jetzt auch der Versandriese Amazon erfahren musste.
Mehr als fünf Jahre hat es gedauert, bis ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist. Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) unserer Klage gegen den Versandriesen Amazon stattgegeben.
Zwölf Klauseln gesetzwidrig
Zwölf Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens hatten wir beanstandet, alle sind unzulässig. Einige der Vertragsbestimmungen hatten unmittelbare Auswirkungen für die Kunden. So kassierte Amazon beim Kauf auf Rechnung pro Lieferung ein Entgelt von 1,50 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
"Derartige Rechnungsgebühren sind seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) in Österreich im Jahr 2009 verboten", sagt der Leiter der VKI-Rechtsabteilung Thomas Hirmke.
Rechnungsgebühren rückfordern
"Verbraucherinnen und Verbraucher, die in den letzten acht Jahren unrechtmäßig von Amazon zur Kasse gebeten wurden, können den Betrag nun zurückfordern. Dazu genügt ein formloser Brief oder eine E-Mail. Darin müssen alle Rechnungsgebühren, am besten mit dem jeweiligen Bestelldatum, aufgelistet sein und eine Kontoverbindung muss angegeben werden. Für die Rücküberweisung sollte zudem eine Frist von 14 Tagen gesetzt werden."
Zu hohe Verzugszinsen
Auf gleichem Wege können auch zu viel bezahlte Verzugszinsen zurückgefordert werden. Amazon hatte nämlich in einer Klausel festgelegt, dass im Fall eines Zahlungsverzuges Zinsen "in Höhe von fünf Prozent über dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) bekannt gegebenen Basiszinssatz" fällig würden.
"Das ist intransparent, da es gar keinen 'Basiszinssatz' gibt, der von der EZB bekannt gegeben wird. Über die gesetzlichen Verzugszinsen von vier Prozent hinausgehende Forderungen müssen von Amazon jetzt zurückgezahlt werden", sagt VKI-Chefjurist Thomas Hirmke.