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Amazon: Klage erfolgreich - VKI gegen Goliath

Wir vom VKI gehen gegen Unternehmen vor, die sich nicht an das Gesetz halten. Dabei machen wir selbst vor Weltkonzernen nicht Halt, wie jetzt auch der Versandriese Amazon erfahren musste.

Mehr als fünf Jahre hat es gedauert, bis ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist. Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) unserer Klage gegen den Versandriesen Amazon stattgegeben.

Zwölf Klauseln gesetzwidrig

Zwölf Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens hatten wir beanstandet, alle sind unzulässig. Einige der Vertragsbestimmungen hatten unmittelbare Auswirkungen für die Kunden. So kassierte Amazon beim Kauf auf Rechnung pro Lieferung ein ­Entgelt von 1,50 Euro inklusive Mehrwert­steuer.

"Derartige Rechnungsgebühren sind seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) in Österreich im Jahr 2009 verboten", sagt der Leiter der VKI-Rechtsabteilung Thomas Hirmke.

Rechnungsgebühren rückfordern

"Verbrauche­rinnen und Verbraucher, die in den letzten acht Jahren unrechtmäßig von Amazon zur Kasse gebeten wurden, können den Betrag nun zurückfordern. Dazu genügt ein formloser Brief oder eine E-Mail. Darin müssen alle Rechnungsgebühren, am besten mit dem jeweiligen Bestelldatum, aufgelistet sein und eine Kontoverbindung muss ange­geben werden. Für die Rücküberweisung sollte zudem eine Frist von 14 Tagen gesetzt werden."

Zu hohe Verzugszinsen

Auf gleichem Wege können auch zu viel bezahlte Verzugszinsen zurückgefordert werden. Amazon hatte nämlich in einer Klausel festgelegt, dass im Fall eines ­Zahlungsverzuges Zinsen "in Höhe von fünf Prozent über dem von der Europäischen ­Zentralbank (EZB) bekannt gegebenen ­Basis­zinssatz" fällig würden.

"Das ist intrans­parent, da es gar keinen 'Basiszinssatz' gibt, der von der EZB bekannt gegeben wird. Über die gesetzlichen Verzugszinsen von vier Prozent hinausgehende Forderungen müssen von Amazon jetzt zurück­gezahlt werden", sagt VKI-Chef­jurist Thomas Hirmke.

Urheberrecht, Gerichtsstand

Österreichisches Recht

Ebenfalls geklagt hatten wir gegen die Amazon-Bestimmung, wonach für die Verträge zwischen Amazon und den Kunden in Österreich luxemburgisches Recht gelten sollte. Mit dieser Frage hatte sich sogar der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigt. Der EuGH gab uns recht.

Mit dieser Klausel würde in Österreich ansässigen Verbrauchern der Schutz zwingender Bestimmungen des österreichischen Rechts entzogen, heißt es in der Begründung.

Urheberrecht bleibt beim Kunden

Für Kunden relevant ist auch die Entscheidung des OGH, dass die Rechte für vom Kunden erzeugte Inhalte wie etwa Kundenrezensionen beim Kunden bleiben. Amazon hatte "eine zeitlich und örtlich unbeschränkte und ausschließliche Lizenz zur weiteren Verwendung der Inhalte für ­jegliche Zwecke online wie offline" für sich beansprucht.

Diese Klausel ist nach Ansicht des OGH ebenfalls intransparent. "Für den Kunden ist nicht abzuschätzen, welche Tragweite und welche Reichweite der von ihm eingestellte Beitrag hat. Da das Urheberrecht an Textbeiträgen und ­eingestellten Lichtbildwerken oder Grafiken erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt, kann der Kunde sein eigenes Werk nie mehr selbst nutzen, da er ja das ­Copyright an Amazon abgetreten hat. Für diese umfassende Rechteeinräumung ­gewährt Amazon keine erkennbare Gegenleistung. In diesem Zusammenhang sind Schadenersatzansprüche denkbar", erläutert Thomas Hirmke.

Interview: Mag. Thomas Hirmke (VKI-Chefjurist)

„Ob Amazon, VW, Sky, Zalando oder Deutsche Bahn, alle müssen sich an Gesetze halten."

Mag. Thomas Hirmke, Leiter der VKI-Rechtsabteilung (Foto: Thörisch)
Mag. Thomas Hirmke

Macht es einen Unterschied, ob der VKI Großkonzerne oder ­ kleinere Unternehmen klagt?
Ob Amazon, VW, Sky, Zalando oder Deutsche Bahn, alle müssen sich an Gesetze halten. Tun sie das nicht, gehen wir gegen sie vor, denn Verbraucherschutzbestimmungen sind von jedem Unternehmer einzuhalten. Da schauen wir drauf und es spielt keine Rolle, ob es um einen Weltkonzern geht oder nicht.

Ist der Aufwand für den VKI dann nicht größer?
Im Kampf gegen Großkonzerne ist der Aufwand bei der Rechtsdurchsetzung oft größer. Verfahren, die sich bis zum OGH und EuGH hinziehen, dauern länger, auch die Schriftsätze sind in der Regel wesentlich umfangreicher als bei kleineren Verfahren.

Welche Rolle spielen die Ressourcen, die der VKI zur Verfügung hat?
Bei unseren knappen Ressourcen stoßen wir natürlich an Grenzen. Das schreckt uns aber nicht ab, solche aufwendigen Verfahren zu führen. Diese kommen nicht nur Konsumenten, sondern letztlich auch jenen Unternehmen zugute, die sich an Verbraucherschutzbestimmungen halten wollen und dadurch wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen.

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