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Allianz Travel: Reiseversicherung - Späte Meinungsänderung

Hier zeigen wir wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um die Zahlung der Stornogebühr durch die Allianz Travel.

Für den Sommer 2019 hatte das Ehepaar Bussmann einen Urlaub in der Bretagne gebucht. Um gegen alle Eventualitäten abgesichert zu sein, wurde bei Allianz Travel, einer Marke der AWP P&C S.A., zum Preis von 194 Euro eine Reiseversicherung abgeschlossen. Sechs Wochen vor Reisebeginn plagten Herrn Bussmann plötzlich sensorische Störungen in der linken Hand. Die Ärzte gingen davon aus, dass eine Behandlung mit konservativen Methoden ausreichend sei.

Gesund geschrieben

Nach einem kurzen stationären Aufenthalt und Krankenstand sahen die Ärzte keine weitere Einschränkung und schrieben Herrn Bussmann gesund. Er ging wieder arbeiten und zahlte drei Wochen vor Reiseantritt auch den Rest des Reisepreises ein. Leider verschlechterte sich sein gesundheitlicher Zustand wenig später so stark, dass er sich erneut in ärztliche Behandlung begeben musste. Es stellte sich heraus, dass eine Operation und ein anschließender Aufenthalt im Krankenhaus notwendig sein würden, und zwar genau während des geplanten Reisezeitraums. Aufgrund seines Gesundheitszustandes war an eine Reise ohnehin nicht mehr zu denken. Belegt durch eine ärztliche Bestätigung seiner Reiseunfähigkeit stornierte Herr Bussmann umgehend – im guten Glauben, dass er gut abgesichert sei.

Allianz-Versicherung will nicht zahlen

Wie sich herausstellte, war das ein Irrglaube. Die Allianz-Versicherung bot ihm lediglich an, 20 Prozent der Stornokosten zu übernehmen, da schon vor Wochen klar gewesen sei, dass er nicht würde reisen können. Auch einer unserer Kollegen vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), der die Versicherung außergerichtlich kontaktierte und erklärte, dass die Ärzte damals noch von einer Reisefähigkeit ausgegangen seien, stieß auf taube Ohren. Da half auch die eindeutig formulierte ärztliche Bestätigung nichts. Glücklicherweise hatte Herr Bussmann eine Rechtsschutzversicherung. Erst nach deren Einschaltung war es möglich, die Versicherung umzustimmen.

Erst Klage, dann Entgegenkommen

Angemerkt sei hier aber, dass tatsächlich die Zustellung einer Klage notwendig war, um diese Meinungsänderung zu bewirken. Die davor gesetzten Schritte hatten ebenfalls nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Ob die AWP P&C S.A. einfach nur Sorge hatte, vor Gericht vielleicht doch verlieren zu können, oder ob es in manchen Fällen von Firmenseite vielleicht Taktik ist, die Position "am längeren Ast“ auszunutzen und abzuwarten, ob Konsumenten tatsächlich die Kosten und das Risiko eines Gerichtsverfahrens auf sich nehmen, ist uns nicht bekannt. Auf jeden Fall zeigen Beispiele wie dieses, dass man mit dem Abschluss einer Reiseversicherung leider nicht automatisch auf der sicheren Seite ist.

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