Bei A1 die Mehrwertnummer zu sperren reichte nicht; kostenpflichtige Abos sind extra zu sperren. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
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Als Frau Göltl für ihren 14-jährigen Sohn einen Handyvertrag mit A1 abschloss, ließ sie die Mehrwertnummern sperren. Sie wurde dabei nicht darauf hingewiesen, dass kostenpflichtige Abos extra zu sperren sind.
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Über 45 Euro verrechnet
Anhand der Rechnungen fiel Frau Göltl später auf, dass ihr Sohn prompt unwissentlich ein solches Abo abgeschlossen hatte. Insgesamt 45,87 € waren dafür mittlerweile verrechnet worden. Auf unseren Rat hin beeinspruchte Frau Göltl die Rechnungen schriftlich bei A1. Dem Einspruch wurde erfreulicherweise sofort stattgegeben, die 45,87 € wurden rückerstattet.
Aber: Warum informiert A1 die Kunden nicht von vornherein, dass eine solche Sperre extra zu beantragen ist?
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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