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Urlaub spezial - Autounfall im Ausland - Was tun, wenn´s kracht?

Damit Ihr Urlaub kein Horrortrip wird, sollten Sie sich schon vor Antritt der Reise entsprechend wappnen.

Zuerst die gute Nachricht: Wer im Ausland in einen Unfall verwickelt wird und einen Schaden erleidet, wird künftig leichter zu seinem Recht kommen. Eine neue EU-Richtlinie schreibt vor, dass die Kfz-Versicherungsunternehmen spätestens ab 20. Jänner 2003 in jedem anderen EU-Land einen Schadensregulierungsbeauftragten bestellen müssen. Für den Unfallgeschädigten entfällt damit der äußerst mühsame und langwierige Weg zum ausländischen Versicherer oder zum Unfallgegner.

Der Regulierungsbeauftragte

Die Ansprüche können im eigenen Land geltend gemacht werden. Der jeweilige Regulierungsbeauftragte muss zu den Schadenersatzansprüchen binnen drei Monaten nach dem Unfall Stellung nehmen. Wird der Anspruch anerkannt und steht die Schadenshöhe fest, hat eine Zahlung zu erfolgen. Sollte sie dennoch unterbleiben, kann sich der Geschädigte zwecks Schadensregulierung an den österreichischen Versicherungsverband wenden.

Die schlechte Nachricht: Die neuen Bestimmungen gelten erst ab dem nächsten Jahr. Für die heurige Urlaubssaison kommen sie also zu spät. Damit Ihr wohlverdienter Urlaub kein Horrortrip wird, hier einige Tipps:

Vor Antritt der Reise

  • Grüne Versicherungskarte anfordern: Sie enthält Angaben über den Fahrzeughalter, die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Adressen der ausländischen Grüne-Karten-Büros. Obwohl mittlerweile in vielen Ländern nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben, erweist sich die Grüne Karte im Fall der Fälle als sehr nützlich.
  • Rechtzeitig vor Antritt der Reise den Versicherungsschutz des eigenen Autos und die gedeckten Risiken überprüfen (eventuell: Reisekaskoschutz abschließen).
  • Europäischen Unfallbericht besorgen. Dieses Formular ist bei Ihrem Versicherer sowie den Autofahrerclubs in sechs Sprachen erhältlich und erleichtert die Kommunikation mit dem Unfallgegner.
  • Notrufnummern aufschreiben. Die Notrufnummern Ihres Versicherers und Autofahrerclubs sollten Sie unbedingt parat haben. Die regional zuständige Notrufzentrale erreichen Sie per Handy unter der Kurzwahl 112 (europaweit in fast allen Mobilfunknetzen). Für das Festnetz gibt es leider keine einheitliche Notrufnummer.
  • Ein Auslandskrankenschein erleichtert die Formalitäten bei einer Behandlung nach einem Unfall (Achtung: gilt jedoch nur in Ländern, mit denen es ein Sozialversicherungsabkommen gibt!). Überlegenswert ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.

Im Fall des Falles

Lassen Sie bei einem Autounfall im Ausland möglichst die Polizei kommen. Verlangen Sie eine Kopie des Polizeiprotokolls. Notieren Sie die Anschrift von Zeugen, und fotografieren Sie die Unfallstelle. Problem in Frankreich: Dort kommt (ebenso wie in Österreich) die Polizei nur bei Personenschäden, nicht aber bei Blechschäden. Umso wichtiger sind dann Unfallzeugen.

Tauschen Sie mit dem Unfallgegner Fahrzeug- und Versicherungsdaten (Name, Anschrift, Versicherungsnummer) aus. In Frankreich und Italien klebt die Versicherungsplakette mit den Daten an jeder Windschutzscheibe. Halten Sie den Unfallhergang kurz in Worten fest. Aber: Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen!

Weiters ist zu beachten:

  • In manchen Ländern (zB Türkei) sind die Versicherungssummen in der Haftpflicht sehr niedrig. Liegt der Schaden über der Deckungssumme, muss der Geschädigte das Geld direkt vom Unfallgegner eintreiben. Unser Tipp: Eine Kaskoversicherung kommt in dem Fall wenigstens für die Schäden am eigenen Fahrzeug auf!
  • Vorsicht bei Mietwagen: Achten Sie auf die im Mietvertrag angeführten Versicherungssummen. Die Deckungssummen sind in vielen Ländern viel zu niedrig angesetzt. Sie betragen beispielsweise in einigen Bundesstaaten der USA lediglich zwischen 10.000 und 20.000 US-Dollar.
  • Mietwagen nach Unfall: In den meisten Ländern übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Mietwagen nur dann, wenn der Wagen beruflich verwendet wurde (nicht aber bei Urlaubsfahrten!).

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