Zuerst die gute Nachricht: Wer im Ausland in einen Unfall verwickelt wird und einen Schaden erleidet, wird künftig leichter zu seinem Recht kommen. Eine neue EU-Richtlinie schreibt vor, dass die Kfz-Versicherungsunternehmen spätestens ab 20. Jänner 2003 in jedem anderen EU-Land einen Schadensregulierungsbeauftragten bestellen müssen. Für den Unfallgeschädigten entfällt damit der äußerst mühsame und langwierige Weg zum ausländischen Versicherer oder zum Unfallgegner.
Der Regulierungsbeauftragte
Die Ansprüche können im eigenen Land geltend gemacht werden. Der jeweilige Regulierungsbeauftragte muss zu den Schadenersatzansprüchen binnen drei Monaten nach dem Unfall Stellung nehmen. Wird der Anspruch anerkannt und steht die Schadenshöhe fest, hat eine Zahlung zu erfolgen. Sollte sie dennoch unterbleiben, kann sich der Geschädigte zwecks Schadensregulierung an den österreichischen Versicherungsverband wenden.