Reklamation vor Ort
Verpatzte Pauschalreisen sind ein Fall für die gesetzliche Gewährleistung. In der Praxis bedeutet das, dass Sie Preisminderung geltend machen, also einen Teil des bezahlten Geldes zurückverlangen können. Am günstigsten ist es, wenn Sie auftretende Mängel gleich vor Ort bei der Reiseleitung rügen und sich das bestätigen lassen. Sinnvoll sind auch Fotos oder Zeugenaussagen anderer Betroffener. Nach der Heimkehr reklamieren Sie am besten per eingeschriebenem Brief direkt beim Reiseveranstalter.
"Frankfurter Liste"
Schildern Sie die Mängel kurz und fordern Sie einen konkreten Betrag. Als Anhaltspunkt dient die so genannte „Frankfurter Liste“ , in der ein deutsches Gericht für typische, immer wieder vorkommende Mängel bestimmte Prozentsätze zusammengefasst hat. Die Frankfurter Liste sowie einen Musterbrief finden Sie auf unserer Homepage („Reisepreisminderung“ in die Suche rechts oben eingeben).
Zwei- bzw. dreijährige Frist
Sie haben Anspruch auf Geld und müssen sich nicht mit einem Gutschein abspeisen lassen. Liegt ein Verschulden vor (etwa bei verdorbenem Essen), gebührt zusätzlich auch Schadenersatz. Für das Reklamieren haben Sie zwei Jahre ab Rückkehr aus dem Urlaub Zeit, bei Schadenersatzforderungen sogar drei Jahre. In bestimmten Fällen kann noch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude gefordert werden. Informationen und Hilfe finden Sie auch in unserer Beratung.