Mängel bestätigen lassen
Vor Ort sollte man sich von der Reiseleitung bestätigen lassen, dass man die Mängel gerügt hat. Auch Zeugen sind hilfreich. Nach dem Urlaub ist dann beim Reiseveranstalter Preisminderung geltend zu machen.
Konkreten Betrag zurückfordern
Dabei sollte man (mit eingeschriebenem Brief) die Mängel kurz darstellen und einen konkreten Betrag zurückfordern. Als Anhaltspunkt ist die Frankfurter Liste für Reisepreisminderung hilfreich. Sie finden sie unter: www.verbraucherrecht.at .
Genau dokumentieren
Ist ein Verschulden (des Reiseveranstalters oder Hotels) gegeben (etwa durch verdorbene Speisen), steht neben der Gewährleistung auch Schadenersatz zu. Hier ist eine genaue Dokumentation des Ausmaßes der Erkrankungen (Liste der betroffenen Urlauber) und des eigenen Krankheitsverlaufes wichtig. Seit Jahresbeginn gibt es auch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude.
Aufgrund der deutschen Judikatur kann man hier rund 50 – 70 Euro pro Tag und Person annehmen. Bei Preisminderung und Schadenersatz haben Sie Anspruch auf Geld und müssen sich nicht mit einem Gutschein abspeisen lassen.
Fristen einhalten
Achtung: Gewährleistungsansprüche müssen binnen 2 Jahren ab Rückkehr aus dem Urlaub, Schadenersatzansprüche binnen 3 Jahren ab Eintritt des Schadens gerichtlich geltend gemacht werden.