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FlixBus haftet für verschwundenes Gepäck - Schadenersatz fällig

Haftet ein Reisebusunternehmen bei Verlust des Gepäcks, wenn der Bus-Chauffeur die Gepäckausgabe nicht eigenhändig kontrolliert und durchführt? Wie ein Fall bei FlixBus (Flixbus CEE GmbH) zeigt: ja. Das bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH).

In einem VKI-Musterprozess wurde klargestellt: FlixBus haftet bei unzureichender Kontrolle für Gepäckverlust. (Bild: REPORT/Shutterstock.com)

Die Vorgeschichte: Bei der Buchung erhielt die Konsumentin den Hinweis: "Namenskennzeichnung am Gepäck". Sie hatte ihren Koffer nicht mit Namen und Adresse gekennzeichnet. Der Busfahrer räumte ihren Koffer in den nur von außen zugänglichen Gepäckbereich. Die Konsumentin erhielt keinen Gepäckabschnitt vom Busfahrer. Der Bus hielt in mehreren Haltestellen, wo Passagiere ausstiegen.

Der Busfahrer übergab die jeweiligen Gepäckstücke nicht direkt an die Reisenden, sondern diese nahmen die Gepäckstücke selbständig an sich. Die Kundin stieg bei der Endstation als letzte aus und nahm den verbliebenen Koffer. Sie bemerkte aber bald, dass dies nicht ihrer war. Als sie dies dem Buschauffeur mitteilen wollte, stieg dieser eben in den Bus und fuhr ab. Ihr Koffer tauchte nicht mehr auf. Die Konsumentin wandte sich in der Folge an uns. Wir klagten FlixBus auf den Wert des Kofferinhalts.

Gepäckbänder nicht verwendet

FlixBus verwendet bei grenzüberschreitenden Fahrten (Cross-Border-Linien) selbstklebende Gepäckbänder. Sie sind nummeriert. Die Fahrer sollten das Gepäck nur an jenen Fahrgast übergeben, der den entsprechenden Abschnitt vorweisen kann. Eine Kontrolle der Gepäckabschnitte bei der Gepäckausgabe erfolgt aber selten oder gar nicht. Die Konsumentin erhielt im vorliegenden Fall kein Gepäckband.

"Grob fahrlässig gehandelt"

Unsere Juristen waren der Ansicht, dass FlixBus hier grob fahrlässig gehandelt habe. Der Oberste Gerichtshof folgte dem und entschied: Der Busfahrer hat gegen seine Pflichten verstoßen. Für die Aufgabe von Reisegepäck ist ein Gepäckschein auszustellen und das Reisegepäck gegen dessen Rückgabe auszufolgen. In dem Fall übergab der Fahrer die Gepäckstücke nicht direkt an die Reisenden, sondern diese nahmen die Gepäckstücke selbständig Dr. Cornelia Kern, VKI-Juristin (Bild: C.K./VKI)an sich. So können Passagiere Gepäckstücke verwechseln.

"Den einzelnen Buspassagieren ist eine ständige Kontrolle des nur von außen zugänglichen Gepäckraums weder zumutbar noch möglich." erläutert Dr. Cornelia Kern, zuständige Juristin im VKI. Dem Busfahrer musste beim Einräumen des Koffers erkennbar gewesen sein, dass die betroffene Konsumentin den Koffer nicht gekennzeichnet hatte. Er hätte sie darauf aufmerksam machen oder Gepäckbänder verwenden müssen.

Mitverschulden der Kundin

Das Höchstgericht hat aber auch der Konsumentin ein Mitverschulden in Höhe von einem Drittel angelastet. Sie hatte ihr Gepäck nicht gekennzeichnet und sich vor Ort beim Busfahrer nicht um ein Gepäckband bemüht. FlixBus muss ihr daher nur zwei Drittel des entstandenen Schadens ersetzen.

Name und Adresse angeben

"Busreisende sollten ihr Gepäck unbedingt mit Name und Adresse deutlich kennzeichnen und im Idealfall davon ein Foto machen, um es im Streitfall auch beweisen zu können." rät Dr. Kern weiter. "So können nicht nur Verwechslungen vermieden werden, sondern es entfällt im Fall eines Diebstahls auch der Mitverschuldenseinwand bei einer allfälligen Haftung des Busunternehmens."


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