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Fahrradanhänger - Für Kinder

, aktualisiert am

Nachdem am Wochenende zwei Kinder in Niederösterreich bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen sind, entwickelte sich eine Debatte über mögliche gesetzliche Verschärfungen bei Kinderfahrradanhängern. Einzelne Stimmen fordern gar ein Verbot dieser Anhänger. Ein Blick in die Statistik zeigt: Unfälle mit Kinderfahrradanhänger sind äußerst selten.

Konsumenten sind dennoch verunsichert. Sind die Kinderfahrradanhänger, die im Handel erhältlich sind, sicher – entsprechen sie also den gesetzlichen Vorgaben? Die harte Wahrheit ist: Nein, leider nicht alle. Das trifft aber nicht nur auf Kinderfahrradanhänger zu. Sicherheitsmängel sind ein Problem quer über praktisch alle Produktgruppen. Die Frage, warum solche Produkte überhaupt in Verkehr gebracht werden dürfen, müssen die verantwortlichen (Prüf-)Institute beantworten.  

(Bild: mimohe/shutterstock.com)
Sichtbar im Straßenverkehr: Eine biegsame Fahnenstange mit orangefarbenem Wimpel ist Vorschrift.
(Bild: mimohe/shutterstock.com)

12 Anhänger im Test 

Unsere Aufgabe und die von anderen Konsumentenschutzorganisationen sehen wir darin, fair und hart zu testen und dadurch ein Stück mehr Vertrauen der Verbraucher in die Produkte herzustellen. Dabei werden immer wieder Hersteller entlarvt, die unzulängliche Produkte erzeugen. So auch beim jüngsten Test unserer Kollegen von der Stiftung Warentest, die 12 Kinderfahrradanhänger genau unter die Lupe genommen haben. 

 

Testergebnisse von gut bis schlecht

Empfehlungen wurden für vier Anhänger im Test ausgesprochen: 

  • Thule Chariot Cross 1 und 2: Die Besten im Test. Sowohl der Ein- als auch der Zweisitzer überzeugten bei Fahreigenschaften, Sichtbarkeit, Sicherheit und Haltbarkeit. 
     
  • Hamax Outback: Robust und fahrstabil. Etwas wenig Abstand zum Boden bei einem Überschlag. 
     
  • Leggero Vento R Sail Family: Als Anhänger sicher und solide. Schwächen im Buggy-Modus (etwa hinsichtlich Schadstoffbelastung im Schiebegriff). 

Mittelmaß

  • Burley D'Lite X: Praktisch als Buggy. Bietet den Kids aber recht wenig Platz. 
     
  • Croozer Kid Plus for 1 und 2: Gut in der Handhabung, aber Schwächen beim Komfort (Rückenlehnen zu kurz, Sitze sehr schmal) und auch beim Dauernutzungstest im Labor.

Diese Kinderfahrradanhänger sind demnach nicht zu empfehlen:

  • Froggy Kinderfahrradanhänger BTC07: Die Gurte rissen im Labor und auch bei der Vollbremsung im Praxistest. Der Anbieter bezeichnete als „Einzelfall“, stoppte aber dennoch den Verkauf. Gurtschnallen ließen sich zu leicht öffnen. Schadstoffe im Kontaktbereich der Kinder. Erhöhte Gefahr von Kopfverletzungen bei einem Überschlag (zu wenig Platz zwischen Kopf und Boden).
     
  • Prophete Kindertransportanhänger 2928: Gurtschnallen ließen sich zu leich öffnen. Schadstoffe im Kontaktbereich der Kinder und Eltern. Erhöhte Gefahr von Kopfverletzungen bei einem Überschlag (zu wenig Platz zwischen Kopf und Boden).
     
  • Qeridoo Kidgoo 1 und 2: Schadstoffe im Kontaktbereich der Kinder (sowohl beim Ein- als auch beim Zweisitzer).
     
  • Point-Helmig Blue Bird Zweisitzer Dual: Gurtschnallen ließen sich zu leicht öffnen. Erhöhte Gefahr von Kopfverletzungen bei einem Überschlag (zu wenig Platz zwischen Kopf und Boden).

Immer mit Helm!

Das Erfreuliche ist also, dass gute Produkte erhältlich sind. Die Frage, ob man mit Kinderfahrradanhängern auf Bundesstraßen unterwegs sein sollte oder besser nur auf gesicherten Fahrradwegen, müssen Eltern selbst beantworten. Von Verboten hält Verkehrsexperte Othmar Thann vom Kuratorium für Verkehrssicherheit nichts, wie er in einem ORF-Interview erläuterte. Dieser Meinung schließen wir uns an.  

Faktum ist natürlich auch, dass ein Kinderfahrradanhänger einem Crash mit einem Auto wenig entgegenzusetzen hat. Die Schutzwirkung des Chassis ist bei Geschwindigkeiten jenseits der 30 km/h kaum mehr gegeben. Gerade deshalb sollte ein Helm für die Kinder (wie auch für die Eltern) selbstverständlich sein – bis zum Alter von 12 Jahren besteht ohnedies Helmpflicht!  

Unfälle sind eine Rarität

Ein Blick in die Statistik zeigt, dass der Transport von Kindern in Fahrradanhängern nicht gefährlicher ist, als andere Transportarten. Unfälle sind eine Rarität. Peter Spitzer, Leiter der Unfallforschung an der Kinderchirurgie des LKH Graz, wird in der Tageszeitung „Die Presse“ zitiert: „Grundsätzlich ist die Mitnahme von Kindern auf dem Rad bzw. in einem Anhänger eine sichere Sache. Die Ausgestaltung der Sitze oder Sitzwannen, die Verwendung der Gurte und eines Helms minimieren das Verletzungsrisiko aber stark.“

Von 2004 bis 2018 seien in der Jugendchirurgie Graz nur 7 Kinder behandelt worden, die in einem Anhänger transportiert worden sind. Nie war ein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt. Und schwer verletzt war keines der Kinder. 

Nicht in der Dämmerung?

Auf Anhängerfahrten in der Dämmerung bzw. in der Nacht sollte wenn möglich verzichtet werden. Wenn es nicht anders geht, gilt es, den Kinderfahrradanhänger mit gut strahlenden Rücklichtern und Reflektoren möglichst sichtbar zu machen. So ist es übrigens Vorschrift, Anhänger, die breiter als 60 Zentimeter sind, mit zwei Rücklichtern zu versehen – damit die Breite des Anhängers erkennbar wird. Auch die biegsame Fahnenstange mit orangefarbenem Wimpel ist Pflicht! 

Zusammenfassung der gesetzlichen Bestimmungen

Der ÖAMTC hat auf seiner Homepage eine gute Zusammenfassung der gesetzlichen Bestimmungen publiziert: 

Mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr

Unfälle werden leider weiterhin passieren. Aber mit mehr gegenseitigem Verständnis im Straßenverkehr könnten viele brenzlige Situationen vermieden werden. Insbesondere auf ungeschützte Verkehrsteilnehmer sollte mehr Rücksicht genommen werden. Als Auto-, Lieferwagen- oder Lkw-Fahrer müssen wir uns der neuen Realität der sich wandelnden Mobilität stellen – und noch mehr Vorsicht an den Tag legen. Alle Verkehrsteilnehmer, auch die „Neuen“ wie E-Roller oder Fahrräder mit Anhänger, bewegen sich legal auf unseren Straßen und müssen als gleichberechtigt wahrgenommen werden. Da besteht noch Aufholbedarf. 

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