Extrakte oder Aromen findet man bei Lebensmittel oft.
Extrakte werden mit Lösungsmitteln wie Wasser, Alkohol oder Öl aus natürlichen Rohstoffen gewonnen, z.B. aus Früchten oder Gewürzen. Ein Aromaextrakt wie z.B. ein Thymianextrakt enthält das gleiche Spektrum aus vielen Aromastoffen wie das Ausgangsmaterial. Somit ist er zu 100 Prozent natürlich, auch wenn er nicht so bezeichnet wird.
Natürliches Aroma
Ein natürliches Thymianaroma, um bei unserem Beispiel zu bleiben, besteht aus einem natürlichen Aromastoff und/oder Aromaextrakt. Es muss deutlich nach dem bezeichneten Lebensmittel schmecken, aber nicht dasselbe Aromenspektrum aufweisen. Die restlichen maximal fünf Prozent Aromabestandteile können anderer Herkunft sein und zur Standardisierung (gleichbleibende Qualität) eingesetzt werden. Oder sie sollen dem Aroma eine besondere Note verleihen, es geschmacklich abrunden, für einen frischeren oder fruchtigeren Geschmack sorgen.
Enthält aber zum Beispiel ein nach Thymian schmeckendes Lebensmittel nur „natürliches Aroma“ – wird der Thymian also nicht genannt –, so stammt das Aroma aus anderen natürlichen Rohstoffen. Das können Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen sein, und es muss sich dabei nicht um Lebensmittel handeln. Die Bezeichnung „natürliches Aroma“ ist genau für solche Aromen vorgesehen, die zwar natürlicher Herkunft sind, bei denen die Nennung des Ausgangsstoffs aber den Geschmack nicht zutreffend beschreiben würde.
Überbegriff Aroma
Alle drei Kategorien brauchen im Zutatenverzeichnis nicht unterschieden zu werden. Rechtlich reicht die Angabe „Aroma“ – der Überbegriff für die verschiedenen Aromen. Wer aber natürliches Aroma bzw. Extrakte einsetzt, bezeichnet sie auch als solche.
Steht nur „Aroma“ in der Zutatenliste, dann sollten Sie davon ausgehen, dass es künstlich hergestellt wurde.